Aufrufe
vor 3 Jahren

Heilsbronn - September 2020

  • Text
  • Ansbacher
  • Eltern
  • Informationen
  • Anmeldung
  • Ansbach
  • Heilsbronner
  • Kinder
  • Stadt
  • September
  • Heilsbronn

NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS/STADTRAT Bürgersprechstunde im Rathaus bei 1. Bürgermeister Jürgen Pfeiffer Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, den 24.09.2020 von 16.00 bis 18.00 Uhr telefonisch statt. Gerne können Sie im Vorzimmer des Bürgermeisters unter der Telefonnummer 09872/806-11 anrufen. Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen telefonisch zur Verfügung. Persönliche Besuche anlässlich Alters- oder Ehejubiläen Aufgrund der aktuellen Lage werden vorerst vom 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer keine persönlichen Besuche erfolgen. Um die Geburtstags- und Ehejubilare vor Ansteckung zu schützen, wird auf eine persönliche Gratulation verzichtet und die Glückwünsche bis auf Weiteres per Post versandt. Landrat Dr. Jürgen Ludwig verzichtet ebenso auf persönliche Besuche. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, ihn persönlich aufzusuchen und in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Die September-Sprechstunde entfällt wegen Urlaub. Die für Dienstag, den 6. Oktober 2020 geplante monatliche Seniorensprechstunde könnte auf Grund der weiteren Entwicklung der Corona- Pandemie entfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu unmittelbar zuvor auf der Homepage der Stadt Heilsbronn (Leben -> Senioren -> Seniorenbeauftragter) oder telefonisch unter 08972 80652. Sollte die Sprechstunde entfallen, ist der Seniorenbeauftragte in dringenden Fällen am 06. Oktober 2020 telefonisch unter der Tel.-Nr. 09872 957330 von 10:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn • Mittwoch, 16.09.2020 Bauausschuss • Mittwoch, 16.09.2020 19.00 Uhr Stadtrat • Mittwoch, 07.10.2020 Bauausschuss • Mittwoch, 07.10.2020 19.00 Uhr Stadtrat Sollten sich aufgrund der aktuellen Situation Verschiebungen von Sitzungen ergeben, werden wir hierüber auf der Homepage der Stadt Heilsbronn informieren. Die Sitzungen finden bis auf Weiteres in der Hohenzollernhalle, Ketteldorfer Str. 22, statt. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschusssitzungen und des Sitzungsortes werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi.-Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Bio- und Hausmüll Biotonne: 24.09.2020 / 08.10.2020 Restmüll: 18.09.2020 / 02.10.2020 Gelbe Säcke: Heilsbronn 28.09.2020 Ortsteile 25.09.2020 Papiertonne: 28.09.2020 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2020“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreis-ansbach.de à Bürgerservice à Abfall Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir die Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung und des Standesamts unter Umständen nicht jederzeit gewährleisten können. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten oder der Notwendigkeit mehrmaliger Vorsprachen empfehlen wir daher nach Möglichkeit eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel: 09872 806-18. Vielen Dank. INFORMATIONEN AUS DER 4. SITZUNG DES STADTRATES VOM 22.07.2020 Bestellung des Dritten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten der Stadt Heilsbronn Dritter Bürgermeister Sebastian Buhl wird mit Wirkung vom 22.07.2020, auf jederzeitigen Widerruf, zum weiteren Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirks Heilsbronn bestellt. Die Bestellung endet spätestens mit Ablauf der Amtszeit (Wahlzeit i.S. des Art. 23 GLkrWG) und ist im Falle der Wiederwahl zu erneuern. Antrag auf Errichtung einer Fuß- und Radwegeunterführung der Bahnlinie Ansbach - Nürnberg im Bereich der Grundstücke FlNr. 537, Gemarkung Heilsbronn Ein Bürger beantragt, mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt zu treten, um eine Fuß- und Radwegeunterführung für den aufgelassenen Bahnübergang im Ketteldorfer Forst herzustellen. Inhaltlich wird dazu ausgeführt, dass durch den (vor mehr als 10 Jahren erfolgten) Rückbau des vormaligen Bahnüberganges an gleicher Stelle ein stark frequentierter Wander- und Freizeitweg abgeschnitten wurde. Die zwischenzeitlich vorhandenen Barrieren hindern darüber hinaus nicht ausreichend an der Querung des Bahnüberganges, weswegen des Öfteren beobachtet werden kann, dass Wanderer/Fußgänger die Bahngleise überqueren; ebenso könnte die bestehende Wasserleitung nördlich über die Bahnlinie hinweg verlängert werden, um auch für diesen Bereich Löschwasser vorzuhalten. 2 www.moser-erdbau.de SEPTEMBER 2020 Seitens der Verwaltung wird dazu ausgeführt, dass die Errichtung einer Fuß- und Radwegeunterführung eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme i.S.d. § 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) darstellt. Über Art, Umfang und Durchführung der Kreuzungsmaßnahme wäre daher eine Vereinbarung mit dem Unternehmen, das die Baulast des kreuzenden Schienenweges trägt (DB) erforderlich. Aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkungen der Unterführung wird von der Realisierung abgeraten. Eine Umsetzung des Antrages würde darüber hinaus mehrere Jahre andauern. Für die Ausarbeitung einer Kreuzungsvereinbarung und die entsprechenden vorbereitenden Planungsverfahren wäre bereits mit mehreren Jahren zu rechnen. Die Umsetzung unter Einhaltung entsprechender Sperrpausen würde weitere Zeit in Anspruch nehmen, weswegen mit einer Umsetzung in mindestens 5 Jahren ausgegangen wird.

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Heilsbronn nicht mit der Deutschen Bahn AG in Verhandlungen eintritt, um eine Fuß- und Radwegeunterführung in Ersatzvornahme für den aufgelassenen Bahnübergang im Ketteldorfer Forst am „Aschenschlag XI-7“ bzw. „Diebsgraben XI-3“ herzustellen. Breitbandausbau Heilsbronn; Beschluss über die Einleitung eines Förderverfahrens nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie zum Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes sowie über eine Absichtserklärung für die Nutzung städtischer Verkehrsflächen zur Verlegung der notwendigen Infrastrukturen Über die Anfrage der Deutschen Glasfaser GmbH zur Errichtung eines Glasfasernetzes im Stadtgebiet Heilsbronn wurde bereits informiert und beraten. Nachdem die Deutsche Glasfaser GmbH nur Teile des Stadtgebietes versorgen würde, besteht die Möglichkeit, die übrigen Bereiche im Wege des Wirtschaftlichkeitslückenmodells mittels Förderung zu versorgen. Auf Anfrage teilte die Deutsche Glasfaser GmbH mit, dass sie hierzu grundsätzlich gerne bereit wäre. Grundlage für die Deutsche Glasfaser GmbH, eine Aussage über die eigenwirtschaftlichen Absichten im Rahmen des Markterkundungsverfahrens zu treffen, wäre die Nachfragebündelung, für die wiederum die Absichtserklärung der Stadt Heilsbronn notwendig wäre. Nach Abgabe der Absichtserklärung würde die Deutsche Glasfaser GmbH die Nachfragebündelung durchführen, um dann im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Aussage treffen zu können. Die Errichtung eines gigabitfähigen Netzes bedeutet immense Tiefbauarbeiten. Die im Stadtgebiet vorhandenen Verteilerkästen sind bereits mit Glasfaserkabeln angebunden, jedoch führen nach diesen Verteilerkästen in der Regel Kupferleitungen zu den Hausanschlüssen. Für eine Versorgung mit Bandbreiten von 100 Mbit/s privat sowie 200 Mbit/s gewerblich werden Glasfaserleitungen bis an jeden Haushalt geführt. Es ist daher mit entsprechenden Leitungsarbeiten im gesamten Stadtgebiet und in annähernd sämtlichen Straßenzügen zu rechnen. Die Stadt Heilsbronn würde auf die Nutzung von Leerrohren in Straßenzügen, die jüngst saniert wurden, bestehen. Der Stadtrat fasst den Beschluss, dass die Stadt Heilsbronn das Förderprogramm zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie durchführt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen und insbesondere ein Markterkundungsverfahren durchzuführen. Die Stadt Heilsbronn spricht mittels vorliegender Erklärung gegenüber der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH die Absicht aus, im Falle einer erfolgreichen Nachfragebündelung einer Wegenutzungsvereinbarung für die Errichtung eines Glasfasernetzes durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH zuzustimmen. Eine Wegenutzungsvereinbarung wird nur im Rahmen des Förderverfahrens nach der Gigabitrichtlinie zugestimmt. Änderung der Zuschussrichtlinien Nr. 2 und Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 wurden die Zuschussrichtlinien beraten und als Beschlussempfehlung genehmigt. Die vorgelegte Richtlinie Nr. 2 zur Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen wird rückwirkend zum 01.07.2020 neu erlassen. Die vorgelegte Richtlinie Nr. 3 zur Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege wird rückwirkend zum 01.07.2020 neu erlassen. Neufassung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung einer Hundesteuer ab 01.01.2021 In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 wurde die Neufassung der Hundesteuersatzung, die als Anlage beiliegt, als Beschlussempfehlung einstimmig genehmigt. Mit dem vorgelegten Entwurf für eine Neufassung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung einer Hundesteuer in der vorliegenden Form ab 01.01.2021 besteht Einverständnis. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.03.2006 außer Kraft. Neufassung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Heilsbronn Mit dem vom Werkausschuss vom 17.06.2020 als Empfehlung an den Stadtrat beschlossenen Neuerlass der Betriebssatzung wurde der in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 13.05.2020 gefasste Beschluss, dass der 1. Bürgermeister den Vorsitz im Werkausschuss führen soll, in der Betriebssatzung vollzogen. Außerdem wurde die Befugnis des 1. Bürgermeisters zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln entsprechend den Regelungen der Geschäftsordnung des Stadtrates angepasst. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtwerke Heilsbronn wird neu erlassen. Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom 27.11.2014 außer Kraft. UNESCO-Welterbe; Fortschreibung der Tentativliste (nationale Vorschlagsliste) im Bereich des Kulturerbes - offenes bayernweites Interessenbekundungsverfahren Die Welterbeliste öffnet sich nur alle 10 Jahre, die Antragsfrist ist nicht verlängerbar. Deutschland ist unter den 4 Nationen mit den meisten Welterbestätten (und darunter sind die sakralen Bauten überrepräsentiert). Grundsatz: Welterbe muss für die gesamte Menschheit von außergewöhnlichem Wert sein. Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Heilsbronn hat mit seinem Kloster ein Kulturerbe von außergewöhnlichem Wert. Dieses Erbe soll künftig intensiver gepflegt werden. Eine Teilnahme am offenen bayernweiten SEPTEMBER 2020 3

Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten

Mitteilungsblatt Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg

Monatsblatt Heilsbronn

Mitteilungsblatt Nürnberg-Eibach/Röthenbach/Reichelsdorf

Reichswaldblatt-Feucht