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Heilsbronn - September 2019

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AUS DEM RATHAUS

AUS DEM RATHAUS Bauantrag Neubau einer überdachten Pergola auf Fl.Nr. 237/20, Gemarkung Bonnhof, Am Hang 5 Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 3 nördlich der St. 2410 der ehemaligen Gemeinde Bonnhof. Da die Pergola außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes geplant ist, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes Nr. B 3 der ehemaligen Gemeinde Bonnhof erfolgt eine Befreiung von den Festsetzungen. Bauantrag Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 399, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 23 Der Umbau betrifft die Änderung verschiedener Räume innerhalb des Gebäudes, den Einbau einer Pelletsheizung mit Lager im bestehenden Nebengebäude, die Errichtung von Dachgauben und den Anbau eines Zwerchgiebels an der Südseite. Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage wird erteilt. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan Neubau Carport für Wohnwagen/Wohnmobil auf Fl.Nr. 316/13, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 12 a Die Errichtung wäre daher von der Größe aus betrachtet nach der BayBO verfahrensfrei. Da sich das Baugrundstück jedoch innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 7 I befindet und der geplante Standort zum Teil außerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hierfür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen erforderlich. Für die Errichtung eines Carports für Wohnwagen/Wohnmobil wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 7 I bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen erteilt. Antrag auf Versetzen einer bestehenden Einfahrt auf Fl.Nr. 383, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 38 Die betreffende Einfahrt führt zu den Parkplätzen des Gasthofes. Begründung ist die potenzielle Gefährdung der Mitarbeiter und der Gäste, die bei der momentanen Einfahrtsregelung bestehe. Aus polizeilicher Sicht bestehen gegen die Versetzung der Einfahrt keine Bedenken. Vor Baubeginn hat aufgrund vorhandener Versorgungsleitungen im Gehwegbereich eine Einweisung durch die Stadtwerke stattzufinden. Dem Antrag auf Versetzung der Einfahrt wird zugestimmt. Gesetzentwurf der Bay. Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG); Verbandsanhörung des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken; Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken informierte die Stadt Heilsbronn mit E-Mail vom 31.07.2019 über den Gesetzentwurf der Bay. Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG). Weiter bittet der Regionale Planungsverband bis spätestens 30.08.2019 um Mitteilung einer gemeindlichen Stellungnahme, sodass diese zur Ausarbeitung der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes berücksichtigt werden kann. Grundsätzlich wird den kommunalen Spitzenverbänden, den Regionalen Planungsverbänden sowie den Städten und Gemeinden die Gelegenheit gegeben, sich bis zum 30.09.2019 zum Gesetzentwurf zu äußern. Kerngegenstand der Gesetzesänderung ist die Erweiterung des Art. 6 Abs. 2 BayLplG um eine neue Nr. 3. Vermeidung von Zersiedlung; Flächensparen. Der Bayerische Städtetag äußerte sich in einer Ersteinschätzung bereits kritisch zum Gesetzentwurf und kündigte an, den Gemeinden Anfang September die eigene Stellungnahme zur Verfügung zu stellen, sodass es den Gemeinden erleichtert würde, sich inhaltlich zu positionieren. Eine Stellungnahme der Stadt Heilsbronn zum Gesetzentwurf soll grundsätzlich abgegeben werden. Eine Stellungnahme über den Regionalen Planungsverband Westmittelfranken wird nicht ergehen. Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) vertagt eine Beratung zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes. Bauantrag Errichtung einer Wohnanlage (16 WE) mit Tiefgarage auf Grundstück Fl.Nr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße Über den Bauantrag für die Errichtung einer Wohnanlage für 16 Wohneinheiten in der Falkenstraße wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.07.2019 beraten und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Mit Schreiben vom 06.08.2019 teilte das Landratsamt Ansbach mit, dass das Vorhaben verschiedenen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und das Vorhaben demnach nicht genehmigungsfähig sei. Zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Wohnbebauung auf dem gegenständlichen Baugrundstück enthält das Schreiben keine Aussage, d.h. das Vorhaben wird abgelehnt, da es hinsichtlich der Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Ehrungsvorschläge für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung für das Jahr 2020 Das Landratsamt Ansbach bittet mit Mail vom 29.07.2019 um Übersendung von Ehrungsvorschlägen für das Jahr 2020 für Personen aus der Stadt Heilsbronn, die sich um die kommunale Selbstverwaltung in besonderer Weise verdient gemacht haben. Es wird um Rückmeldung der Fraktionen per Email bis zum 31.08.2019 an die Stadt Heilsbronn gebeten. AWA Heilsbronn, Modernisierung der Außenstationen und Anbindung der Außenstationen an das bestehende Fernwirk- und Prozessleitsystem; Auftragsvergabe Nach der Umrüstung und Neuanbindung des ersten Teils der abwassertechnischen Anlagen 2014 soll nun der Rest der Anlagen an das neue Fernwirk- und Prozessleitsystem angebunden werden. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Modernisierung von 9 Außenstationen der Abwasseranlage Heilsbronn: RÜB II, RÜB III, Pumpwerk Gewerbegebiet Ost, Pumpwerk Gottmannsdorf; Pumpwerk Seitendorf, Hebeanlage Göddeldorf, Pumpwerk/ RÜB Betzmannsdorf, Kläranlage Bürglein, Pumpwerk/RÜB Bürglein. Der Auftrag zur Modernisierung der neun Außenstationen und Anbindung der Außenstationen an das bestehende Fernwirk- und Prozessleitsystem wird an die wenigstnehmende Firma G + T Automaten GmbH, Schwarzenbruck, zum Angebotspreis von 275.498,61 € vergeben. Baugebiet „An den Schwabachauen“ Der an die Stadt Heilsbronn rückübertragene Bauplatz mit der Fl.Nr. 79/15, An den Schwabachauen 14, mit 677 m² wurde wieder verkauft. Baugebiet Weißenbronn Mit der Fl.Nr. 777/2 Gemarkung Weißenbronn, Am Lehrfeld 3, zu 503 m² wurde ein weiterer Bauplatz verkauft. Das Rathaus ist am Freitag, 27.09.2019 wegen des Betriebsausfluges geschlossen! Stadt Heilsbronn 1. Bürgermeister 6 Heilsbronner Monatsblatt • SEPTEMBER 2019

AUS DEM RATHAUS Wichtige Information In Heilsbronn am Rathaus, an den Feuerwehrhäusern der Ortsteile bzw. in deren Umfeld sowie an der Grundschule Bürglein befinden sich sogenannte Handdruck- Feuermelder. Diese Feuermelder befinden sich immer an dem Gebäude an dem auch die Sirene auf dem Dach montiert ist. Diese Handdruckmelder mit der Aufschrift „Feuermelder“ lösen nur die Sirene im jeweiligen Ort aus, der Alarm wird nicht an die Leitstelle in Ansbach weitergeleitet. Es ist also zwingend notwendig nach Drücken des Alarmknopfes auch immer die Notrufnummer 112 anzurufen und der Leitstelle mitzuteilen Was – Wie - Wo passiert ist! Also bitte beachten: Nur im Notfall Handdruck-Feuermelder drücken und umgehend die 112 anrufen!!! IN NOTFÄLLEN ist die Stadt Heilsbronn mit der Friedhofsverwaltung, den Stadtwerken und dem städtischen Bauhof unter folgender Telefonnummer erreichbar: 09872 806806 Wunschkino im Freien: Roadmovie „25 km/h“ hat gewonnen! Am Montag, den 26. August 2019, machte die N-ERGIE mit ihrer 15. Kinotour im Heilsbronner Freibad Station. Der 3. Bürgermeister der Stadt Heilsbronn, Peter Stemmer, eröffnete gemeinsam mit dem Regionalmanager der N-ERGIE, Markus Prokopczuk, und den beiden Vertretern der Stadtwerke Heilsbronn, Christian Dobras und Karl Landshuter, gegen 20:15 Uhr das Sommerkino. Trotz gewittrigen Schauern am späten Nachmittag klarte der Himmel auf und es kamen 401 gutgelaunte Besucher, um den lauen Sommerabend mit Popcorn, Steaksemmel oder einem Aperol Spritz zu genießen. Doch es ging hier viel mehr als nur um einen reinen Kinogenuss: denn das zahlreiche Erscheinen trug nicht nur zu einer rundum gelungen Veranstaltung bei, sondern unterstützte auch einen guten Zweck. So erhielt der gemeinnützige Verein der Wasserwacht Heilsbronn zu 100 Prozent die Eintrittsgelder. Im Gegenzug dazu kümmerten sich engagierte, ehrenamtliche Mitglieder um die Bewirtung der zahlreichen Kinobesucher. Ein herzliches Dankeschön geht somit an die N-ERGIE, die sich nicht nur um unsere Energieversorgung kümmert, sondern auch diese Veranstaltung organisiert und finanziert hat. Außerdem danken wir den Mitgliedern der Wasserwacht, die zuständig waren für die Bewirtung der Kinobesucher. Das Freibad wurde von den Veranstaltern und den Besuchern als wunderschöner, lauschiger und bestens geeigneter Veranstaltungsort für derartige Events empfunden und gelobt. Ina Patraschko SEPTEMBER 2019Heilsbronner Monatsblatt 7

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