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Heilsbronn - Mai 2021

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Die Stadtverwaltung empfiehlt die Umsetzung der vorgeschlagenen Standorte in der beschriebenen Weise, auch im Falle, dass eine Landesförderung von zusätzlich 20 % nicht abgerufen wer-den kann. Die Verwaltung wird der Landesförderung gleichwohl weiterhin nachgehen. Die notwendigen Flächen im Eigentum der DB werden mittels Pachtvertrag der Stadt Heilsbronn kostenfrei zur Verfügung gestellt, um die Fahrradabstellmöglichkeiten dort herzustellen. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, im Rahmen Bike+Ride-Offensive mit der DB Station&Service AG voraussichtlich 264 neue Fahrradabstellplätze an den Standorten A1, A2, B1, C1 und C2 umzusetzen und alle dafür notwendigen Veranlassungen zu treffen. Städtische Restgrundstücke FlNrn. 78/50 und 79/23, An den Schwabachauen 37 und 46; a) Schreiben der Anlieger Schwabachauen; Bekanntgabe b) Beschluss über weiteres Vorgehen Der Stadtrat hat sich zuletzt in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.11.2020 (Nr. 207) mit der Frage der Bebauung und Veräußerung der im Besitz der Stadt Heilsbronn befindlichen Mehrfamilienhausgrundstücken im Baugebiet B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ beschäftigt. Zu einer Veräußerung stehen nach wie vor die Grundstücke FlNr. 78/50 (HsNr. 37) und FlNr. 79/23 (HsNr. 46). Die Stadtverwaltung hat seither keine Käufer oder Projektierer für eine so gewollte Realisierung der genannten Grundstücke entsprechend dem Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ finden können. Problematisch ist wohl auch die unrentable Verwirklichung der vorgesehenen Tiefgarage und die eventuell nachbarschaftlich dadurch entstehenden Probleme. Nun ging am 01.03.2021 bei der Stadt Heilsbronn eine Unterschriftenliste von AnwohnerInnen „An den Schwabachauen“ ein. Die Liste und das dazugehörige Begleitschreiben ist im RiS aufgenommen worden. Hier wird mit Nachdruck die Bebauung der freien städtischen Grundstücke und die Realisierung des Kinderspielplatzes verlangt. Des Weiteren soll endlich die Erschließungsstraße endgültig fertiggestellt werden. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb erneut vor, abweichend vom Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ auf den freien städtischen Grundstücken Reihen- und / oder Kettenhäuser errichten zu lassen. Eine Bebauung wie vom Stadtrat gewollt, scheint nicht durchsetzbar. Der Stadtrat bleibt bei seinem bisher gefassten Beschluss vom 18.11.2020, Nr. 207, mit dem Auftrag an die Verwaltung, bis 30.06.2021 die in Heilsbronn üblicherweise auftreten-den Bauunternehmen bzw. Projektierer anzuschreiben und das Grundstück anzubieten. Nach dem 30.06.2021 soll die Angelegenheit erneut im Stadtrat behandelt werden. 2. Rettungswege der Grundschulen Heilsbronn und Bürglein; Information über höhere Kosten und Beschlussfassung Zur Errichtung der temporären 2. Rettungswege als Gerüstturm an den Grundschulen Bürglein und Heilsbronn liegt nun ein Angebot zur Montage und Mietdauer über 2 Jahre in Höhe von rund 38 T€ vor. Hierbei sind die Kosten für Statik und baulichen Anpassungen noch nicht enthalten (geschätzt ca. 11 T€). Demnach ist mit Gesamtherstellungskosten von rund 49 T€ (Brutto) zu rechnen um den temporären 2. baulichen Rettungsweg bis zur Umsetzung im Rahmen der Sanierungs- / Erweiterungsarbeiten an den beiden Grundschulen sicher zu stellen. Gemäß Beschluss vom 09.12.2020 des Ausschusses für Bildung sollte das Thema erneut aufgegriffen werden, sofern der Kostenrahmen von 25 T€ überschritten wird. Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der temporären 2. baulichen Rettungswege bis zur endgültigen Herstellung im Rahmen der Sanierungs- / Erweiterungsbauarbeiten an den beiden Grundschulen in Bürglein und Heilsbronn. Sanierung der Grundschule Bürglein; Beratung und Beschlussfassung über das vorliegende Sanierungskonzept Der Entwurf zur Grundschulsanierung mit einer priorisierten Kostenaufstellung wurde zuletzt im Ausschuss für Bildung am 09.12.2020 behandelt und ist im Infoarchiv des Stadtrates eingestellt. Der Ausschuss für Bildung empfiehlt dem Stadtrat das Sanierungskonzept der Grundschule Bürglein im Umfang der Priorisierungsstufen 1 – 3 umzusetzen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bereit zu stellen. Der Stadtrat beschließt die Sanierung der Grundschule Bürglein. Nachdem im Stadtrat über die Notwendigkeit eines Aufzuges diskutiert wurde, wird Architekturbüro beauftragt, Alternativen zur Schaffung der Barrierefreiheit auszuarbeiten. Die Ergebnisse sind dann dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Anschließend entscheidet der Stadtrat über weitere Umsetzung der Barrierefreiheit. Erhebung von Infrastrukturbeiträgen wie z.B. Einführung eines Baulandmodells, Beschluss über weiteres Vorgehen Die Verwaltung beschäftigt sich bereits längere Zeit mit der Frage, wie Investoren und Grundstückseigentümer von Gewerbe- und Wohnbauprojekten künftig stärker für die hieraus entstehenden Infrastrukturkosten herangezogen werden können. Zu nennen sind hier vor allem die Erschließungskosten, aber auch beispielsweise Folgekosten für KiTas und Schule. Zuletzt wurde diese Frage beim Projekt des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ geprüft. Dort wurde mit dem Investor (dem Eigentümer des Grundstückes) ein Durchführungsvertrag geschlossen, da dieser einen anderen Bebauungsplan wollte, der aber auch der Stadt entsprach. Bei Baugebieten, welche die Stadt selbst entwickelt, wurden in der Vergangenheit Folgekosten berücksichtigt. Insofern ist, nennen wir es einen Infrastrukturbeitrag, auch eine Gleichbehandlung aller Beteiligten, welche Gewerbe- oder Wohnraum schaffen herzustellen. Daneben gibt es in Gemeinden auch sog. Baulandmodelle. Diese unterscheiden sich dahingehend zu den vorher genannten Folgekostenverträgen, dass die städtebauliche Ausgangslage, die Interessenlage von Grundstückseigentümern und der Gemeinde sowie der Finanzierungsbedarf nicht mehr anlassbezogen in Ausgleich gebracht wird. Vielmehr wird die Baulandentwicklung in eine Gesamtstrategie eingebunden, welche bestimmte Prinzipien und Verfahrensweisen für städtebauliche Verträge zur Schaffung von neuem Bauland festlegt. Hierzu bedarf es eines Folgekostengesamtkonzeptes, das aufzeigt, 4 MAI 2021

welche städtischen Investitionskosten für künftige und anstehende Bebauungspläne hervorgerufen werden. Ein solches Konzept setzt umfassende Grundlagenarbeit der Verwaltung voraus, um städtebauliche Entwicklungsziele und den tatsächlichen Bedarf an öffentlichen Einrichtungen zu ermitteln. Durchaus mit externer fachlicher Unterstützung. Auch werden Bauleitpläne angepasst werden müssen. In Baulandmodellen ist es auch in anderen Gemeinden üblich, dass Bauleitpläne oder entsprechende Satzungen nur erlassen werden, wenn die Gemeinde die Grundstücke vorher erwirbt. Ein Teil der Fläche wird dann zu angemessenen Preisen an Bauwillige von der Gemeinde verkauft, teils auch mit Regelungen des Einheimischenmodells. Die Restfläche erhält der Grundstückseigentümer voll erschlossen ohne Bindungen übertragen. Sowohl Folgekostenverträge im Einzelfall als auch das Baulandmodell als Gesamtstrategie bedürfen guter und umfassender Vorbereitung. Hierzu ist es unerlässlich, dass sich die Verwaltung auch externer Unterstützung bemüht. Neben einfach zugänglichen Informationen durch Internetrecherche, Rücksprachen beim Bayer. Gemeindetag usw. ist auch eine rechtliche Begleitung eines solchen intensiven Themas mit Ausarbeitung von Musterverträgen durch eine Anwaltskanzlei sowie Ingenieurbüros zur Ausarbeitung von Rahmenplänen erforderlich. Die Verwaltung schlägt weiter vor, u. a. auch dass ein Referent, beispielsweise des Bayer. Gemeinde- oder Städtetages in das Gremium eingeladen wird und über die Möglichkeiten informiert. Weiterhin will sich die Verwaltung parallel rechtlich beraten lassen. Der Stadtrat spricht sich nicht für einen Verzicht auf die Anwendung von Infrastrukturbeiträgen bzw. Folgekostenverträgen und gegen damit evtl. verbundene nicht umlagefähige Kosten aus. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Themen Infrastrukturbeitrag, Beteiligungen an Kosten seitens der Stadt und weiteren damit notwendigen Aufwendungen mit Fachbüros zu besprechen / beraten. Die daraus gewonnen Ergebnisse sind dann, ggf. auch mit persönlicher fachlicher Erläuterung, im Stadtrat vorzubringen. Bebauungsplan Nr. 49 "Nördliche Betzendorfer Straße"; Aufstellungsbeschluss Für die Grundstücke im Bereich der nördlichen Betzendorfer Straße und dem Bierkellerweg liegt kein Bebauungsplan vor. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich überwiegend als gemischte Baufläche ausgewiesen, jedoch die Grundstücke FlNrn. 512 und 512/83, ehemaliger Eiskeller mit heutiger Halle, als Grünfläche. Die Grundstücke befinden sich baurechtlich im Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB. NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn (ISEK) hat diesen Bereich nicht gesondert betrachtet. Die Betzendorfer Straße ist beim Thema Sanierung älterer Siedlungsbereiche mit aufgenommen worden (Seite 259, Ziff. VII.1). Im Maßnahmenplan Gesamt (Anlage Z 7.1) ist ein Teil des vorgenannten Bereiches zeichnerisch mit „Nachverdichtung im Bestand“, welcher von den bestehenden Wohnbebauungen des Eiskellerweges sich ableitet, dargestellt. Zur Gewährleistung einer verträglichen Entwicklung im städtebaulichen Umfeld neuer Baustrukturen ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, im Rahmen der Bauleitplanung Maßgaben zum Maß der baulichen Nutzung aber und insbesondere auch zur Höhenentwicklung baulicher Anlagen zu treffen. Dies ist notwendig, da aktuelle Baumaßnahmen im unbeplanten Innenbereich oftmals eine sehr hohe Nachverdichtung zur Folge haben, welche nicht immer mit den städtebaulichen Gesamtentwicklungszielen der Stadt Heilsbronn übereinstimmt. Hierauf kann die Stadt Heilsbronn im Rahmen der kommunalen Planungshoheit gem. BauGB durch einen Bebauungsplan ordnend einwirken. Dem ISEK folgend soll der vorgeschlagene Planbereich die angrenzende Wohnbebauung nach Art und Maß weiterführen und keine massiven Wohnnutzungen entstehen. Jede weitere Verdichtung in diesem Bereich führt nach Ansicht der Verwaltung zu einer Erhöhung der verkehrlichen Belastung der angrenzenden Siedlung. Seit langem sind eine Überparkung und ein hoher Verkehr in und aus der Siedlung zu beobachten. Grund hierfür sind die niedrigen Stellplatzanforderungen vergangener Zeiten und die heutige Verkehrsmobilität. Zu bedenken ist auch, dass die unmittelbar angrenzende Bahnlinie eine hohe Immissionsbelastung für die Wohnbebauungen an dieser Stelle mit sich bringt. Ein Schallschutzgutachten mit Vorgaben für die dortige künftige Bebauung hält die Verwaltung für unablässig. Gem. Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes für den zur Planung vorgesehenen Bereich sind im Zeitraum nachts Belastungen im Bereich von 60 – 65 dB(A) zu erwarten. Die zu erwartenden Lärmbelastungen im Nachtzeitraum überschreiten somit aller Voraussicht nach die sog. „Schwelle zur Gesundheitsgefährdung“. Gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse sind ohne Schallschutzmaßnahmen somit nicht gewährleistet. Im Rahmen der notwendigen Abwägung der Schutzgüter im Rahmen der Bauleitplanung muss daher eine Untersuchung und Bewertung der Lärmimmissionsbelastungen vorgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen zum Schallschutz zwingend erforderlich werden. Bei den Untersuchungen sind auch mögliche Reflektionen aus den geplanten Baustrukturen auf den Bestand im städtebaulichen Umfeld zu untersuchen und zu bewerten. Offen ist aktuell auch, ob der historische Eiskeller der ehemaligen Brauerei ggf. aus Denkmalschutzgründen erhaltenswert ist. Weiterhin offen ist die tatsächliche Ausdehnung und der Zustand des Eiskellers. ... auch bequem ins Haus! 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