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Heilsbronn Mai 2019

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS • Keine jahrelange permanente, kostentreibende Bauüberwachung des äußerst komplexen Vorhabens durch die Stadt erforderlich (Personalkapazitäten und Knowhow). • Kein dauerhaft kostenintensiver zusätzlicher Verwaltungsaufwand zum Betrieb und Unterhalt der Gebäude und Freiflächen für die Stadtverwaltung. • Die geforderten Ausschreibungen im Rahmen der Vergabevorschriften (wohl europaweite Ausschreibung zu erwarten) wären ebenfalls nicht nur personalintensiv, sondern müssten wohl durch ein Fachbüro/Ingenieure begleitet werden, was zu zusätzlichen Kosten führen würde. Zu bedenken gilt es ebenfalls, dass der Zugriff auf ein weit entfernt ansässiges Unternehmen die Sache nicht einfacher machen würde. • Der städtische finanzielle Spielraum wäre bedeutend besser gewahrt, wenn die Stadt das Projekt nicht in Eigenregie umsetzt. Der Stadtrat spricht sich dagegen aus, dass das vorgenannte komplette Projekt/Maßnahme von der Stadt Heilsbronn durchgeführt wird. Die vorgenannten Risiken sind dem Stadtrat bewusst. Entsprechende Zuschussanträge bei den Fördergebern (Regierung von Mittelfranken,…) sind zu stellen. Die zur Projektrealisierung benötigten Mittel der Stadt Heilsbronn von rund 4,0 Mio. € und die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung der Fördermittel werden nicht in den betreffenden Haushaltsjahren bereitgestellt. Der Stadtrat spricht sich weiter gegen eine Beauftragung der Verwaltung aus, auf Grundlage einer Durchführung der vorgenannten Maßnahmen durch eine Investorengemeinschaft und die dazu notwendigen städtischen Mittel von rd. 1,6 Mio. € die hierzu erforderlichen Vereinbarungen vorzubereiten und entsprechende Zuschussanträge bei den Fördergebern (Regierung von Mittelfranken,…) zu stellen. Die zur Projektrealisierung voraussichtlich benötigten Mittel der Stadt Heilsbronn von rund 1,6 Mio. € werden nicht in den betreffenden Haushaltsjahren bereitgestellt. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Weiterndorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weiterndorf, Herr Bernd Seßler und Herr Dominik Siemandel (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.04.2019 bestätigt. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Heilsbronn durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn, Herr Alexander Ulherr und Herr Benjamin Gräfensteiner (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2019 vorbehaltlich des Benehmens des Kreisbrandrates bestätigt, bei Herrn Gräfensteiner mit der Auflage, dass die geforderten Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Zugführerlehrgang“ innerhalb eines Jahres nachzuweisen sind. Information über Beitragszuschuss für gesamte Kindergartenzeit und Änderung Einschulungskorridor Der Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € soll mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt werden (Zahlung ab 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zur Einschulung). Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Die Einführung des Zuschusses ist für den 1. April 2019 geplant. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass entsprechende Gesetzesänderungen (BayKiBiG und AVBayKiBiG) zusammen mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 verabschiedet werden und der Zuschuss rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft treten wird. An der technischen Umsetzung wird derzeit gearbeitet. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden an die Gemeinden ausbezahlt und von diesen an die nicht-kommunalen Träger weitergeleitet. Der Zuschuss führt zu einer verpflichtenden Beitragssenkung gegenüber den Eltern. Beträgt der Elternbeitrag weniger als 100 €, deckt der Differenzbetrag die Verwaltungskosten des Trägers ab (Information Stmas 12/2018). Da die erforderlichen Gesetze noch nicht existieren, wird bei einer rückwirkenden Gesetzesänderung die Rückzahlung von Elternbeiträgen erforderlich werden. Des Weiteren wurde am 13.03.2019 durch das Stmas (289. Newsletter) über die Änderung des Einschulungskorridors informiert. Die Umsetzung erfolgt erstmals bereits zum Schuljahr 2019/2020. Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Basis einer Beratung und Empfehlung durch die Schule entscheiden, ob diese bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden sollen. Sofern die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2018/19 bis spätestens 3. Mai schriftlich mitteilen. Diese Änderung kann nicht unbeachtliche Auswirkungen auf die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung im Vorschulbereich mit sich bringen, da erst nach dem 3. Mai bekannt sein wird, wie viele Eltern von dem neuen Einschulungskorridor Gebrauch machen. Straßenverkehrswesen; Sperrung des Unteren Tores am Marktplatz aufgrund Baufortschritts Die Bauarbeiten im Bereich der Abteigasse und des Marktplatzes verlaufen im Zeitplan. Bauabschnitt II (Bereich VR-Bank – Unteres Tor) verläuft aufgrund der guten Witterung äußerst zügig. Aufgrund des zügigen Baufortschrittes sind die Arbeiten im Fahrbahnbereich, für die eine Sperrung des Unteren Tores notwendig wird, ab 01.04.2019 ausführbar. Im Bauzeitenplan war eine Bauausführung ab 01.05.19 vorgesehen. Die Vollsperrung des Unteren Tores hat zur Folge, dass während der Sperrzeit eine Zufahrt zur Innenstadt nur über das Obere Tor möglich ist. Das Obere Tor ist höhenbegrenzt auf eine Durchfahrtshöhe von 3,0 m. Eine Einfahrt durch die Feuerwehr ist über das Obere Tor mit den notwendigen Einsatzfahrzeugen möglich. Eine Vollsperrung der Einfahrt über das Untere Tor ist deswegen notwendig, da dort eine halbseitige Sperrung aufgrund der engen Fahrbahnverhältnisse nicht darstellbar ist. Eine provisorische Überleitung des Verkehrs über die aufgerissene Fahrbahn ist nicht möglich, da der einzubauende Drainbeton eine Aushärtezeit von 28 Tagen hat. Erst nach der Aushärtezeit kann mit dem Einbau des Oberflächenpflasters fortgefahren werden. Die Innenstadtbewohner und insbesondere die Gewerbetreibenden werden mittels Flugblatt über den Baufortschritt informiert. Der Gewerbeverein wird gesondert informiert. IN NOTFÄLLEN ist die Stadt Heilsbronn mit der Friedhofsverwaltung, den Stadtwerken und dem städtischen Bauhof unter folgender Telefonnummer erreichbar: 09872 806806 Freibadsaison 2019 Die diesjährige Badesaison startet Anfang Mai. Kommen Sie vorbei und genießen den Sommer im Freibad Heilsbronn (Am Philosophenweg 1, 91560 Heilsbronn). Wir freuen uns auf Sie! 09872-956715 www.heilsbronn-stadtwerke.de Stadtwerke Heilsbronn Mit uns haben Sie Heimvorteil! 6 Heilsbronner Monatsblatt • MAI 2019

AUS DEM RATHAUS Eine Zukunft für die jungen Bäume Blickte ein Spaziergänger von der Ferne auf die Wiesen hinter dem Freibad von Heilsbronn, krabbelten viele bunte Käfer von links nach rechts und nach oben und unten. Genauer betrachtet waren es etwa 20 freiwillige Helfer, die mit Astscheren und Sägen die Leitern rauf und runter kletterten, gegenseitig berieten und schnitten, um damit den Streuobstbäumen zwischen Freibad und Bischofenweiher eine Zukunft zu geben. Landschaftspflegeverband und Stadt Heilsbronn hatten eingeladen, den so herrlich sonnigen Tag gemeinsam auf den Streuobstwiesen zu verbringen. Zu Beginn zeigte Karl Gebhardt, ein Triesdorfer Baumwart, die wichtigsten Aspekte der Obstbaumpflege. „Aber dann gebe ich die Schere ab und ihr macht weiter.“ so K. Gebhardt, „Learnig by doing, nur so geht’s und macht Spaß.“ Und so wurde bis zur Pause vielen der jungen Bäume wieder ein stabiles Gerüst gegeben, um zukünftig als pracht- und wertvolle Streuobstbäume dazustehen. Beim Schneiden konnten die Aktiven immer wieder Rat und Hilfe von den Baumwarten und Dorothea Schindler vom Landschaftspflegeverband erhalten. So riet Hannelore Gebhardt, Baumwartin und Erlebnispädagogin, besonders auf die Entwicklung der Blüten zu achten; viel Astschnitt fördere Holzwachstum und verhindere die Fruchtausbildung. Nach drei Stunden Arbeit und Sonne spendete die Stadt Heilsbronn allen fleißigen Helfer eine Vesperpause. Stefan Winner vom Bauhof der Stadt ließ für alle Bratwurst und Kraut auftischen, sodass sich alle satt essen und vor allem auch Fragen und Wissen rund um Streuobst und Landschaftspflege ausgetauscht werden konnten. Flott und motiviert schnitten alle nach der Pause munter und gut gelaunt weiter, sodass über 50 Bäume einen Pflegeschnitt erhielten. Auch an den alten Bäumen am Weg konnte mithilfe einer Hebebühne dringende Schnitte vorgenommen werden. Die Bäume werden durch den Schnitt verjüngt und Spaziergänger vor abkrachenden Ästen geschützt. Alle Aktiven waren sich einig: eine tolle Sache, viel gelernt, nächstes Jahr bitte wieder! Nicht nur das Schneiden sondern auch das Verwerten des Obstes ist wichtig. Dr. Jürgen Pfeiffer, der Bürgermeister der Stadt, wünscht sich eine Sammelaktion für den Herbst. Es gäbe viele weitere Streuobstwiesen, so Dr. Pfeiffer, von denen das Obst gesammelt werden könnte, aus dem mittels einer mobile Presse köstlicher, gesunder Saft hervorgeht. Diese Wertschätzung von Obst, welches vor unserer Haustür steht bzw. hängt sollte zunehmend unser Denken und Handeln beeinflussen. Am Bischofenweiher sind die Bäume mit Sortenschildern versehen, alte empfehlenswerte Obstsorten aus Mittelfranken. Vielleicht entdeckt der ein oder andere Spaziergänger hier beim Naschen eine köstliche Sorte. Über die Stadtverwaltung können immer wieder Obstbäume ersteigert werden, greifen Sie zu! MAI 2019Heilsbronner Monatsblatt 7

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