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Heilsbronn - Juni 2022

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NACHRICHTEN AUS DEM

NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS Bürgersprechstunde im Rathaus bei 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: 30.06.2022 und 28.07.2022 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Die für Dienstag, 05. Juli 2022 geplanten monatlichen Seniorensprechstunden könnte auf Grund der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie entfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu auch unmittelbar zuvor auf der Homepage der Stadt Heilsbronn (Leben -> Senioren -> Seniorenbeauftragter) oder telefonisch unter 09872 806-51. Sollte die Sprechstunde entfallen, ist der Seniorenbeauftragte in dringenden Fällen an diesen Terminen telefonisch unter der Tel.- Nr. 09872 957330 von 10:00 - 12:00 Uhr erreichbar. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn: Mittwoch, 29.06.2022 Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss Mittwoch, 29.06.2022 19:00 Uhr Stadtrat Mittwoch, 13.07.2022 Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss Mittwoch, 13.07.2022 19:00 Uhr Stadtrat Sollten sich aufgrund der aktuellen Situation Verschiebungen von Sitzungen ergeben, werden wir hierüber auf der Homepage der Stadt Heilsbronn informieren. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn der Ausschusssitzungen und des Sitzungsortes werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. In der Regel werden bis auf weiteres alle Sitzungen im Konventsaal abgehalten. Damit zu den Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Biound Hausmüll Biotonne: 17.06.2022 / 30.06.2022 / 14.07.2022 Restmüll: 11.06.2022 / 24.06.2022 / 08.07.2022 Gelbe Säcke: Heilsbronn 30.06.2022 / 28.07.2022 Ortsteile 04.07.2022 / 01.08.2022 Papiertonne: 29.06.2022 / 27.07.2022 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2022“ und im Internet unter dem Pfad: www. landkreis-ansbach.de --> Bürgerservice --> Abfall Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: Samstag, 02.07.2022 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Öffnung des Rathauses und Bürgerservice ab 01.06.2022 Der Zutritt zum Rathaus und dem Bürgerservice ist ab dem Mittwoch, 01.06.2022 zu den üblichen Öffnungszeiten für die Bevölkerung ohne Terminvereinbarung wieder möglich. Das Tragen von Masken wird jedoch weiter dringend empfohlen. Die AHA-Regelungen sind weiter zu beachten. BesucherInnen mit grippeähnlichen Symptomen werden nicht empfangen. SIE MÖCHTEN AUFFALLEN? Dann tanzen Sie doch einfach mal aus der Reihe! Wir sind Ihr Partner für Grafik, Druck und Werbeartikel SEIFERT medien. Kirchenstraße 3a | 90530 Wendelstein | Tel. 09129 7444 | Fax 09129 270922 info@seifert-medien.de | www.seifert-medien.de 2 Juni 2022

NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT Informationen aus dem Stadtrat vom 06.04.2022 Schulverbund Ansbach - Ost; Genehmigung der Änderung des Schulverbundvertrages Die Stadt Heilsbronn und die Gemeinde Petersaurach einigten sich darauf, die Zusammenarbeit in Bezug auf die Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach zu beenden. Die erforderliche Änderung des Schulverbundvertrages wurde zwischenzeitlich im Verbundausschuss beraten und befürwortet und nun dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt. Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss: Der Änderung des öffentlichrechtlichen Kooperationsvertrages für den Schulverbund Ansbach-Ost vom 29.04.2010, durch Einfügung folgenden Absatzes (1a) in § 5 wird zugestimmt: „(1a) 1 An der Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach werden ab dem Schuljahr 2022/2023, beginnend mit der 5. Jahrgangsstufe, keine neuen Klassen mehr gebildet. 2 Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Petersaurach werden ab dem Schuljahr 2022/2023, beginnend mit der 5. Jahrgangsstufe, der Mittelschule der Gemeinde Neuendettelsau zugewiesen. 3 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Heilsbronn werden ab dem Schuljahr 2022/2023, beginnend mit der 5. Jahrgangsstufe, der Mittelschule der Stadt Windsbach zugewiesen.“ Antrag des Seniorenbeirates zur Anschaffung und Aufstellung von Geschwindigkeitsmessgeräten an den Ortseinfahrten im Stadtgebiet Heilsbronn Der Seniorenbeirat Heilsbronn hat die Beschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten für die Ortseinfahrtstraßen im Stadtgebiet Heilsbronn beantragt. Nach Ermittlung der Stadtverwaltung wären für das gesamte Stadtgebiet etwa 50 Geschwindigkeitsmessgeräte erforderlich, um an allen relevanten, d.h. verkehrsträchtigen Ortseinfahrtsstraßen Messgeräte aufzustellen. Bereits Ende 2021 wurden durch die Stadtverwaltung zwei Geschwindigkeitsmessgeräte zum Preis von je ca. 2.500 € beschafft, um diese an wechselnden Standorten im Stadtgebiet aufzustellen. Die Geräte sind bereits im Einsatz. In den letzten Jahren war im Stadtgebiet nur ein gemeinsam mit den Nachbargemeinden beschafftes Geschwindigkeitsmessgerät im Einsatz, welches aufgrund der gemeindlichen Rotation alle 6 Wochen zur Verfügung stand. Nachdem die Nachbargemeinden, wie im Antrag ausgeführt, eigene Messgeräte beschafft haben und daher kein Bedarf für ein gemeinsames Gerät besteht, wurde bereits Ende letzten Jahres dort angefragt, ob der gemeinschaftliche Betrieb aufgegeben werden soll. Eine abschließende Abwicklung ist aktuell noch nicht erfolgt, jedoch könnte auch dieses Gerät künftig ausschließlich in Heilsbronn eingesetzt werden. Grundsätzlich stellen Geschwindigkeitsmessgeräte ein geeignetes Mittel dar, Verkehrsteilnehmer auf die örtlich geltende Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen und eine gültig bis 31.07.22 nicht in bar auszahlbar Juni 2022 3

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