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Heilsbronn - Februar 2020

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AUS DEM STADTRAT 4 Der

AUS DEM STADTRAT 4 Der Stadtrat fasste den Beschluss, dass aufgrund der Entlastungen der Familien durch den Freistaat Bayern und der weiterhin gegebenen sozialen Komponenten Geschwisterkinder von der Stadt Heilsbronn ab 01.09.2020 nicht mehr (zusätzlich) ermäßigt werden. Die Ermäßigung im Bereich der Hortkinder wird beibehalten. Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn durch den Turnverein 1896 Heilsbronn e.V.; Beschluss über Förderung und Nutzungsvereinbarung Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2019 wurde über den Antrag des Turnvereins 1896 e. V. zum Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule in Heilsbronn beraten und eine Unterstützung der Stadt, analog der Vereinbarungen zur Gymnastikhalle, befürwortet. Die Planungen des TV 1896 Heilsbronn sind inzwischen fortgeschritten und es ist umgehend für die Vereinssporthalle vom Turnverein ein entsprechender Zuschussantrag zu stellen, da die Mittel eines zeitlich und mittelmäßig beschränkten Sonderförderprogrammes ausgeschöpft werden sollen. Der Stadtrat beschließt, dass mit der Abgabe der entsprechenden Bestätigungen an den BLSV (Zuschussmittel im Investitionsplan enthalten, keine staatl. Fördermittel) Einverständnis besteht. Eine Bürgschaft bis zur Höhe von 300.000,00 € für das über den BLSV als Zuschuss ausgereichte Darlehen wird übernommen. Eine Zwischenfinanzierung wird ebenfalls befürwortet. Dem Vertragsentwurf zum Nutzungsvertrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Zuschussantrag Weiherrechtler Weiterndorf Beteiligung an den Kosten für Ausbaggern des Weihers am Butzenhof Mit Schreiben vom 24.10.2019 beantragt der 1. Vorsitzende der Weiherrechtler Weiterndorf im Stadtrat zu behandeln, ob eine Beteiligung der Stadt Heilsbronn an den Kosten für die Ausbaggerung des Weihers am Butzenhof, welcher den Rechtlern zur Winterung zugesprochen wurde, geleistet werden kann. Aus Sicht der Verwaltung ist keine Verpflichtung der Stadt Heilsbronn gegeben, sich an Unterhaltskosten zu beteiligen, die Löschwasserversorgung ist durch den Hydranten sichergestellt. Der 1. Bürgermeister schlägt dem Stadtratsgremium vor, einen entsprechenden Zuschuss in Höhe von 250,00 Euro aus den Verfügungsmittel für die Weiterndorfer Rechtler für das Ausbaggern des Weihers am Butzendorf zu gewähren. Damit bestand Einverständnis. Breitbandausbau Dt. Glasfaser; Information über aktualisierte Polygone für einen evtl. Ausbau eines Glasfasernetzes sowie Beschluss über eine Absichtserklärung über die Bereitstellung von Verkehrsflächen für Leitungsinfrastrukturen Über die Anfrage der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2019 informiert und beraten. Die Deutsche Glasfaser teilte nun mit, dass es grundsätzlich möglich wäre, eine Bedarfsabfrage durchzuführen und danach durch die Stadt Heilsbronn entschieden werden kann. Die Deutsche Glasfaser GmbH wird einen Netzbau grundsätzlich dann vornehmen, wenn sich mindestens 40 % der anschließbaren Haushalte in einem Ort (Polygon) für einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser GmbH oder einem alternativem Anbieter auf dem FTTH-Netz entscheiden und die Baukosten wirtschaftlich gestaltet werden können. Da nicht alle Fragen geklärt werden konnten, wird die Beratung und Beschlussfassung vertagt. Bauleitplanung Markt Roßtal; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 63 "Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach" Über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach“ wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.10.2019 erstmals informiert. Aufgrund der Dimensionierung des Gewerbegebietes und seiner grundsätzlichen regionalen Auswirkungen erfolgt die Behandlung im Rahmen der Behördenbeteiligung im Stadtratsgremium. Das Gewerbegebiet im Anschluss an den Roßtaler Ortsteil Buchschwabach umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 20 ha incl. Ausgleichsflächen. FEBRUAR 2020 Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn gehen von der Bauleitplanung nicht aus, auch wenn es sich um eine sehr großflächige Bauleitplanung handelt. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, dessen Anlass die Betriebszusammenführung eines bereits in Buchschwabach ansässigen Betriebes ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 mit integriertem Grünordnungsplan „Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplanes besteht Einverständnis. Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Behördenbeteiligung werden nicht vorgetragen. Informationen in der Sache: Altlastangelegenheit Schönau, Bebauungsplan Nr. B 41, Informationen, Beratung, Beschlussfassung u.a. über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen Mit Blick auf die gesamte Thematik (Bodenbelastung, Bodenverunreinigungen, Bauanfragen, Grunderwerbsanfragen, Änderung des B-Plans) ist es wichtig, diese Angelegenheiten seitens der Verwaltung zu behandeln. Die Schadensabgrenzung auch im Bereich Fl.-Nr. 372/2 und Pfarrer-Hausmann- Straße mit den nördlich angrenzenden Privatgrundstücken (wie Reihenhäuser) ist noch nicht abgeschlossen, die Art der Ölausbreitung im Untergrund und die aktuelle Schadstoffmobilität ist noch nicht umfassend bzw. abschließend geklärt, was jedoch aus Sicht der Verwaltung zwingend erfolgen muss. Vor Beseitigung der Boden- und Grundwasserkontaminationen (bzw. Sanierung) im dortigen Gebiet ist laut Gutachter deshalb derzeit keine Bautätigkeit anzuraten. Der Stadtrat beschließt u.a., dass Herr Dr. Schönfeld das Landratsamt Ansbach wegen der Änderung des Bebauungsplans Nr. B 41 mit Fristsetzung anschreibt und eine eindeutige Stellungnahme anfordert und dass das Sachverständigenbüro GENESIS in der Altlastenangelegenheit Schönau und Bebauungsplan Nr. B 41 weiterhin beauftragt wird. Herr Dr. Schönfeld wird in diesen Angelegenheiten auch Ansprüche seitens der Stadt Heilsbronn gegen Dritte prüfen und dazu dann Stellung nehmen. Gegen Anordnungen oder Bescheide und Forderungen seitens Dritter, auch von Behörden, in der Angelegenheit Bodenverunreinigung und Bebauungsplan Nr. B 41 ist sich zu wehren. So hat der 1. Bürgermeister, Dr. Pfeiffer, die zuständigen Behörden deutlichst angeschrieben, dass er nach dem bisherigen Sachstand davon ausgeht, dass die komplette Störerschaft vom Caritas-Grundstück ausgeht und die Verantwortung dort liegt. Staatlich geförderter Mobilfunkausbau; Ergebnis des Markterkundungsverfahrens durch die Regierung der Oberpfalz Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens wurde der Stadt Heilsbronn am 09.12.2019 übersandt. Das Mobilfunkzentrum teilt zudem mit, dass nunmehr grundsätzlich die Möglichkeit eines staatlich geförderten Mobilfunkausbaus bestünde. Zu diesem Zweck wurden durch das Mobilfunkzentrum Bayern die Mobilfunknetzbetreiber gebeten, geeignete Suchkreise anzugeben, in welchen ein kommunal errichteter Mobilfunkmast zur Netzabdeckung errichtet werden müsste. Die Stadtverwaltung lehnt die Umsetzung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung auf dem aufgezeigten Weg weiterhin ab. Kommunale Finanzmittel würden für eine nicht kommunale Aufgabe investiert, wenngleich die Notwendigkeit einer flächendeckenden Sprachmobilfunkversorgung grundsätzlich angestrebt werden muss. Gastronomieangebot Innenstadt Der 1. Bgm. weißt hinsichtlich des Gastronomieangebotes in der Innenstadt auf die Gespräche mit den Fraktionssprechern und den in der Innenstadt ansässigen bzw. für die Innenstadt relevanten Gastronomen hin. Ebenso weißt er auf deren Aussagen hin bzw. erinnert daran. Wenn es möglich wäre, sollten mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden bzw. mehrere Probleme mit einer Umsetzung erledigt werden. Das Rathaus ist für die jetzigen und künftigen Aufgaben räumlich zu erweitern. So würde sich das unmittelbar neben dem Rathaus gelegene Objekt „Gasthaus Adler“ für mehrere Nutzungen anbieten: a) Ratsgaststätte b) Zusätzliche Räumlichkeiten für die Stadtverwaltung c) Ansprechende Räumlichkeiten für die Jugend. Vor diesem Hintergrund hat der 1. Bgm. diesbezügliche Gespräche vereinbart und wird hierzu wieder berichten.

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