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Heilsbronn - Dezember 2020

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Opern und

Opern und Musicalsängerin Jennifer Eder Oliver Schott Golden Gospel Choir Bei „IT`S SHOWTIME“ wird es weihnachtlich! Aller guten Dinge sind drei! Getreu diesem Motto erwartet Sie am 19. Dezember als nunmehr dritte Ausgabe von „It`s Showtime“ ein ganz besonderes Weihnachtsspecial! Nach wiederum sehr großem Erfolg der Livestream-Show vom 29. August, freuen wir uns, Sie erneut zu begrüßen – diesmal unter dem Motto „Weihnachten“. Max Dettenthaler Gerade in dieser für uns alle schweren Zeit möchten wir Ihnen eine Alternative zu den vielen ausgefallenen Märkten und Feiern bieten und wollen mit Ihnen gemeinsam einen stimmungsvollen und weihnachtlichen Abend verbringen – sicher für Sie als Zuschauer von Zuhause, sowie für uns als Produktionsteam mit Hygienekonzept. Dafür begrüßen wir bei uns natürlich wieder zahlreiche fantastische Künstler aus der gesamten Metropolregion, wie Michael Poteat (The Voice Senior), Oliver Tissot (Fastnacht in Franken) und Oliver Schott (Golden Gospel Choir). Zusätzlich haben wir uns aber noch einige prominente Talk-Gäste, wie Dagmar Wöhrl aus Nürnberg eingeladen. Freuen Sie sich auf ein buntes Showprogramm, das unser Moderator Max Dettenthaler zu einer stimmungsvollen Samstagabendshow verbinden wird. Auch Sie als Stream-Publikum dürfen gespannt sein – für Interaktion mit den Künstlern und Einbindung Ihrer ganz persönlichen Weihnachtsgeschichten haben wir ebenfalls vorgesorgt … Bereits an dieser Stelle ergeht ein großes DANKE an unsere Hauptsponsoren: Cult Mobile Marketing und Intercoiffure Haare Olaf Krebs! Dagmar Wöhrl Michael Poteat Philipp Gstaltmeyr Den Livestream und weitere Infos zur Show gibt es unter www.showtime-franken.de Oliver Tissot Max Dettenthaler im Gespräch mit 1. Bürgermeister Jörg Kotzur It`s Showtime Die Weihnachtsausgabe Samstag, den 19. Dezember 20 Uhr

INFORMATIONEN AUS DEM STADTRAT Informationen aus der 8. Stadtratssitzung vom 18.11.2020 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Ketteldorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ketteldorf, Herr Erwin Hertlein und Herr Norbert Bollmann (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.12.2020 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen. Feuerwerksverbot Innenstadt Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach §24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz Wie bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 sollte für den Innenstadtbereich wieder ein Feuerwerksverbot durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden. Immer wieder kam es, auch aus angetrunkenem Übermut heraus, zum leichtfertigen und unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen in der Altstadt. Dies führt zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und der Bausubstanz der historischen Gebäude der Innenstadt. Nach § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprenV) dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (einfaches Silvesterfeuerwerk) ohne Genehmigung abgebrannt werden. Ein entsprechendes Verbot zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2 ist durch den Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. Abs. 2 1. SprengV durch die Stadt Heilsbronn möglich. In einer solchen Allgemeinverfügung wird das Abbrennverbot auf bestimmte Plätze und Straßenzüge beschränkt. Die Allgemeinverfügung würde sich dann vom 31.12.2020 bis 01.01.2021 auf die nachfolgenden Straßen und Plätze beschränken: Hauptstraße, Turmstraße, Kammereckerplatz, Lindenplatz, Lindenplatz zum Klosterweiher („Weihergängle“), Spitalgasse, Pfarrgasse, Mühlgasse, Abteigasse, Münsterplatz, Marktplatz. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen, die ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Klasse 2 im Innenstadtbereich regelt. Interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz und der Informationssicherheit im Landkreis Ansbach Das Landratsamt Ansbach hat sich auf Ansuchen der Kommunalen Allianz Kernfranken und der Kommunalen Allianz NorA im April 2018 sowie auf spätere Mitwirkung durch den Bayerischen Gemeindetages bereit erklärt, als Dienstleister in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz tätig zu werden und den Gemeinden das dafür notwendige Personal und die dazugehörigen Sachmittel gegen Entgelt bereitzustellen. Nachdem die drei Personen (ISB, DSB und Verwaltungskraft), die am Landratsamt Ansbach mit der Aufgabe betraut werden sollen, nicht sofort alle rund 55 Kommunen gleichzeitig, gleichwertig bedienen können, fordert der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Ansbach als Vorarbeit der Kommunen die von uns bereits abgeschlossene Einführung eines Informationssicherheitskonzeptes, sowie analog die in Arbeit befindliche Einführung eines Datenschutzkonzeptes. Im Rahmen der Förderung für interkommunale Zusammenarbeit ist Büroausstattung, EDV usw. für das Personal am Landratsamt zu 85 %förderfähig. Nicht gefördert werden Personalkosten. Max. Fördersumme 90.000,00 €. Förderzeitraum 5 Jahre. Eine Ersparnis für die Stadt Heilsbronn ergibt sich durch die neue Lösung gegenüber den aktuellen Konditionen nicht. Allerdings ist die derzeitige kostengünstige Lösung nur eine Behelfslösung, die nicht die erforderliche Kontinuität bietet. Die finale Erstellung des Vertrages und Unterzeichnung durch alle teilnehmen Gemeinden ist für Dezember 2020/Januar 2021 geplant. Parallel erfolge die Ausschreibung der Stellen durch den Landkreis Ansbach, so der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Ansbach am 13.10.2020. Bewerbungsfrist: 17. November 2020 lt. Internetseite des Landratsamtes Ansbach. 5% WINTERRABATT 5% Winterrabatt auf alle Innenarbeiten auf alle im Januar Innenarbeiten / Februar (auf 2015 Material) im Januar / Februar 2021 DEZEMBER 2020 7

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