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Heilsbronn - August 2018

AUS DEM RATHAUS

AUS DEM RATHAUS Bürgersprechstunden im Rathaus bei 1. Bürgermeister Jürgen Pfeiffer Die nächsten Bürgersprechstunden finden an folgenden Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer des Rathauses statt: • 02.08.2018 • 16.08.2018 Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich. Selbstverständlich steht Ihnen 1. Bürgermeister Pfeiffer jederzeit nach Terminvereinbarung auch an anderen Tagen zur Verfügung. Sprechstunden des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte der Stadt Heilsbronn Horst Bell bietet Seniorensprechstunden in regelmäßigen Abständen an. Als Ansprechpartner für alle Heilsbronner Seniorinnen und Senioren möchte er Interessierten die Möglichkeit geben, ihn persönlich aufzusuchen und in einem Gespräch Fragen und Wünsche, die mit diesem besonderen Lebensabschnitt zusammenhängen, zu besprechen. Gerne ist er bei der Lösung von Problemen behilflich. Diese Sprechstunden finden i. d. R. an jedem ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (1. Stock) statt. • Der nächste Termin ist am Dienstag, den 7. August 2018. Der Sitzungssaal im Rathaus ist mit dem Aufzug erreichbar. Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sitzungstermine der Stadt Heilsbronn • Mittwoch, den 15.08.2018 um 19.00 Uhr, Ferienausschuss Die Sitzungen finden im Rathaus, Sitzungssaal, 1. Stock, Kammereckerplatz 1, statt. In der Regel gliedert sich die jeweilige Sitzung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil auf. Die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen sowie der Beginn des Bau- und Umweltausschusses werden in den städtischen Schaukästen sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Damit zu den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses die Bauanträge entsprechend in der Verwaltung vorgeprüft werden können, werden die Bauherren gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung, Zi. Nr. E.02, zu dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen, d. h. spätestens 10 Tage vorher. Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge ausnahmslos nur in die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses aufgenommen werden können, wenn diese Frist eingehalten wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Feuerwehr-Probealarm Nächster Probealarm: • 01.09.2018 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 und 11.20 Uhr in den Stadtteilen Heilsbronn, Betzendorf, Bonnhof, Bürglein, Göddeldorf, Gottmannsdorf, Höfstetten, Ketteldorf, Müncherlbach, Neuhöflein, Seitendorf, Weißenbronn und Weiterndorf ausgelöst. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten. Abfuhrtermine für Papiertonne, Gelbe Säcke, Bio- und Hausmüll • Biotonne: 02.08.2018 / 16.08.2018 / 30.08.2018 • Restmüll: 10.08.2018 / 24.08.2018 / 07.09.2018 • Gelbe Säcke: Heilsbronn 03.08.2018 / 31.08.2018 Ortsteile 06.08.2018 / 03.09.2018 • Papiertonne: 23.08.2018 Die Tonnen und die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort. Alle Abfuhrtermine finden sich auch im „Ratgeber Abfall 2018“ und im Internet unter dem Pfad: www.landkreis-ansbach.de -->Bürgerservice -->Abfall Stadtbücherei Heilsbronn Die Bücherei ist vom 31.07.2018 bis einschließlich 04.08.2018 geschlossen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir die Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung und des Standesamts unter Umständen nicht jederzeit gewährleisten können. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten oder der Notwendigkeit mehrmaliger Vorsprachen empfehlen wir daher nach Möglichkeit eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 09872 / 8 06 18 Vielen Dank. Informationen aus dem Heilsbronner Stadtrat 2 Stadtratssitzung vom 13.06.2018: Neuaufnahme Tagesordnungspunkt; Neugestaltung des Marktplatzes - Beschluss über die barrierefreie Platzgestaltung mit taktilen Leitlinien Bürgermeister Dr. Pfeiffer bittet wegen Dringlichkeit um Zustimmung zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes in den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung und erhält vom Stadtrat Einverständnis. Neugestaltung des Marktplatzes; Beschluss über die barrierefreie Platzgestaltung mit taktilen Leitlinien In der Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2017 wurde u.a. der einstimmige Beschluss zur barrierefreien Platzgestaltung im Bereich der Wasserführung der Straße (Entwässerungsrinne) und zum Einbau von taktilen Leitlinien und Querungspositionen der Fahrbahn gefasst. Entlang der Fahrbahn wird nach eingehender Diskussion nun beidseitig eine jeweils parallel zur Fahrbahn verlaufende taktile Streifenformation im Pflasterbelag des Platzes als Vertiefung ausgebildet. Der Stadtrat hat die Interessen auch für Sehbehinderte oder Blinde abgewogen und beschließt, dass zusätzliche taktile Orientierungsstreifen östlich der Fahrbahn als Vertiefung ausgestaltet werden. Heilsbronner Monatsblatt • AUGUST 2018 24. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 7.1.3.1 Regionale Grünzüge und 7.1.3.3 Trenngrün - Beteiligungsverfahren; Beschluss Nachdem Planungen und Maßnahmen an und für Kläranlagen lt. der Begründung der Regionalplanänderung als zulässig bezeichnet werden, werden keine negativen Auswirkungen auf künftige Erweiterungen der Abwasserbeseitigungsanlage in Weiterndorf befürchtet. Der Stadtrat stimmt der 24. Änderung des Regionalplanes zu. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband ausdrücklich auf die künftige Erweiterung der Kläranlage Weiterndorf hinzuweisen. 25. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 5.2 Bodenschätze - Beteiligungsverfahren; Beschluss Mit der 25. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8), Teilkapitel 5.2 Bodenschätze besteht Einverständnis. Einwendungen im Beteiligungsverfahren werden nicht vorgetragen. Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen Citymanagement Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.01.2018 der Erhöhung des Projektfonds 2018 auf 40.000 EUR zugestimmt. Bisher ging die Verwaltung und das Citymanagement davon aus, dass auch die Stadt selbst Einzahlungen in den Projektfond vornehmen kann, wenn der private Anteil nicht für die HEI_2018-08.indd 2 23.07.2018 15:11:10

AUS DEM RATHAUS Finanzierung der Projekte ausreicht, was vor allem bei der Testimonial- Kampagne bewusst so angedacht war. Nunmehr teilte uns die Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung mit, dass dies nicht möglich sei. Deshalb beantragt die Verwaltung nun zeitnah ein Projekt Testimonial-Kampagne, das mit 60 % aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst wird. Der Stadtrat stimmt der geänderten Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung zeitnah einen Zuwendungsantrag an die Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung zu stellen. Beschluss über Erhöhung der Beiträge ab 01.01.2019 für Krippen, Regelgruppen und Hort Die Beiträge für Regel- und Hortkinder werden ab dem 01.01.2019 um 10 % und die Krippenbeiträge um 20 % angehoben. Vor allem bei den Krippengruppen zeigt sich, dass die bisherigen Beiträge nicht der Kostenentwicklung entsprechen. Durch die Erhöhungen liegen die Heilsbronner Einrichtungen immer noch im mittleren Beitragsbereich im Umkreis. Mit der Erhöhung werden auch verschiedene notwendige Anpassungen an die geltende Rechtslage vorgenommen. Liefervertrag Gas für städt. Liegenschaften ab dem 01.01.2019; Ermächtigung der Verwaltung zum Vertragsabschluss Der abgeschlossene Rahmenvertrag „Erdgas Kommune 2018“ läuft noch bis zum 01.01.2019 und müsste verlängert werden. Sollten am regionalen Markt keine wirtschaftlich gravierenden Preisvorteile vorliegen, wird empfohlen, den Rahmenvertrag „Erdgas Kommune 2019-2021“ abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Auswertung der Angebote mit den bekannten Konditionen einen Liefervertrag Gas für die städtischen Liegenschaften ab dem 01.01.2019 bis zum 01.01.2022 abzuschließen. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Anschaffung eines Schwebebalkens des Turnvereins 1896 Heilsbronn e. V. Dem Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. wird zur Anschaffung eines Schwebebalkens 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten gewährt. Den gesamten Inhalt der Sitzungen können Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Heilsbronn unter https://ris.komuna.net/heilsbronn/ nachlesen. 79. SITZUNG DES STADTRATES DER STADT HEILSBRONN VOM 04.07.2018 Ansbacher Str. 8; Sanierung der Häuser im Rahmen des Städtebauförderprogramms Leerstandsförderung, Aktueller Sachstand; Beschluss über Hinzuziehung eines Sachverständigen Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einem, dem Alter entsprechend, guten Zustand. Mit einer Sanierung würden bis zu 5 Wohnungen in dem Anwesen Ansbacher Straße 8 entstehen. Die Raumzuschnitte / Wohnungsgrößen würden nach den Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen für die Schaffung von Lebensräumen anerkannter Flüchtlinge bzw. die empfohlenen Wohnungsgrößen für sozial schwache Menschen entsprechend erfüllen. Nachdem derzeit zwei Familien anerkannter Flüchtlinge in dem Anwesen untergebracht sind, beschließt der Stadtrat, eine Sanierung zurückzustellen, bis das Haus Ansbacher Str. 10 fertig gestellt ist, um den Familien dort Wohnraum bieten zu können. Die Kostenschätzung beläuft sich für diese Maßnahme einschließlich der Baunebenkosten auf ca. 283.000,00 € (einschl. Kellersanierung und separatem Treppenhaus). Ansbacher Straße 10; Sanierung der Häuser im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Leerstandsförderung, Beschluss über Hinzuziehung eines Sachverständigen Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einem, dem Alter entsprechend, befriedigendem Zustand. Die Raumzuschnitte / Wohnungsgrößen würden nach den Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen für die Schaffung von Lebensräumen anerkannter Flüchtlinge bzw. die empfohlenen Wohnungsgrößen für sozial schwache Menschen entsprechend erfüllen. Die Kostenschätzung beläuft sich für diese Maßnahme einschließlich der Baunebenkosten auf ca. 138.600,00 €. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung zur Sicherung des Vorgehens, einen Sachverständigen zu beauftragen und das Ergebnis dem Stadtrat dann zur Entscheidung des Tagesordnungspunktes vorzulegen. Für die o. g. vorgesehenen Maßnahmen lt. den vorliegenden Kostenschätzungen beläuft sich die voraussichtliche Förderung nach Rücksprache mit der Regierung für Haus Nr. 8 und Haus Nr. 10 auf insgesamt rund 350.000,00 €. Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Heilsbronn vom 12.11.1996 in der gültigen Fassung; weiteres Vorgehen Am 14.06.2018 wurde nun im Bayerischen Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes rückwirkend zum 01.01.2018 beschlossen und die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch Änderung insbesondere des Art. 5 KAG entzogen. Nunmehr ist dort gesetzlich geregelt, dass für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen keine Beiträge erhoben werden. In Art. 13 Abs. 9 KAG (neu) ist nun geregelt, dass die Gemeinden auf Antrag diejenigen Beträge, die unmittelbar dadurch entgehen, dass sie infolge der Änderungen des KAG zum 01.01.2018 Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen für Verkehrsanlagen nicht mehr erheben können. Alle Beiträge, die noch nicht per Bescheid festgesetzt wurden, können nicht mehr festgesetzt werden. Die Einnahmen, welche der Stadt Heilsbronn dadurch entgehen, werden durch den Freistaat Bayern evtl. anteilig erstattet. Eine solche Erstattung kann frühestens ab dem 01.01.2019 und nach Abschluss des Jahres beantragt werden, in dem die sachlichen Beitragspflichten für die beitragsfähige Maßnahme entstanden sind oder nach der nach dem KAG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung und der gemeindlichen Beitragssatzung entstanden wären. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, anhand der neuen Gesetzeslage die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Bei Neuerungen wird der Stadtrat zu gegebener Zeit informiert. Ehemaliges BRK-Heim Pfarrgasse 5 in Heilsbronn zu verkaufen Die Stadt Heilsbronn beabsichtigt, das alte BRK-Heim in Heilsbronn in der Pfarrgasse 5 (Fl. Nr. 61/2 Gemarkung Heilsbronn) einschließlich Grund zu verkaufen. Nähere Einzelheiten finden Sie auf unserer Homepage www.heilsbronn.de Interessenten richten bitte ihr schriftliches Preisangebot mit Beschreibung des geplanten Verwendungszwecks bis zum 24.08.2018 an die Stadt Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn. AUGUST 2018Heilsbronner Monatsblatt 3 HEI_2018-08.indd 3 23.07.2018 15:11:10

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