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Heilsbronn - April 2022

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4 NACHRICHTEN AUS DEM

4 NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT kommen um fest zu stellen, in wie weit eine Verwertbarkeit des Bahnhofsgebäudes überhaupt, auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, möglich ist. Eine erste Untersuchung ergab, dass u.a. Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall vorhanden sind. Eine detaillierte Untersuchung der Bausubstanz des Bahnhofsgebäudes wäre gesondert erforderlich. Nach den Auswertungen und Gesprächen des Herrn Rühl, auch mit der Städtebauförderung, wäre eine Sanierung mit Mitteln der Städtebauförderung denkbar. Nach ersten Informationen würde die Städtebauförderung wohl sogar mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten zur Gebäudesanierung einsteigen. Auch wäre wohl eine Förderung der Außenanlagen in dieser Höhe evtl. möglich. Nicht förderfähig wäre nach vorläufiger Auskunft ein Abriss. Unter Umständen könnte somit eine Sanierung mit der gegenüber Hr. Rühl angekündigten Unterstützung der Städtebauförderung für die Stadt günstiger kommen, als ein (nicht geförderter) Abriss. Um hier fundierte Zahlen nennen zu können, wären die Kosten zu überrechnen und in Abstimmung u.a. mit der Städtebauförderung zu klären, für welche Alternativen welche Zuwendung erwartet werden könnte. Dafür ist auch die geplante, künftige Nutzung von Bedeutung, ggf. sogar Vorverträge. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für das geforderte Sanierungsgutachten einzuholen und nach Zuschusszusage durch die Städtebauförderung an den wenigstnehmenden Anbieter zu vergeben. Sobald das Sanierungsgutachten vorliegt, wird dieses dem Stadtrat zur erneuten Beratung vorgelegt. Feststellung der Jahresrechnung 2019 und 2020 der Stadtwerke; Beschluss Die bilanzmäßigen Jahresabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 der Stadtwerke Heilsbronn bedürfen nach vorangegangener Berichterstattung und einstimmigen Beschlussempfehlungen im Werkausschuss noch der Feststellung durch den Stadtrat. Jahresabschluss 2019 Der Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 9.653.306,76 € und einem Jahresverlust von 313.212,61 € wird hiermit festgestellt. Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen. Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2019 in Höhe von 301.034,88 €. Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zu erbringen und der allgemeinen Rücklage der Stadtwerke zuzuführen. Jahresabschluss 2020 Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 11.169.297,84 € und einem Jahresverlust von 469.634,05 € wird hiermit festgestellt. Der nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag verbleibende Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen. Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2020 in Höhe von 408.655,60 €. Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zu erbringen und der allgemeinen Rücklage der Stadtwerke (Bereich Freibad) zuzuführen. April 2022 Anträge der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer; Bekanntgabe Mit E-Mail v. 30.01.2022 erreichten die Stadtverwaltung drei Anträge der Stadtratsmitglieder Brendle-Behnisch und Pfitzer bzgl. der Wertstoffinsel in Weißenbronn, bzgl. der Errichtung eines Geh- und Radweges von Weißenbronn nach Weiterndorf und bzgl. der Errichtung eines Gehweges im Bereich der Sonnenstraße/Talstraße zum Neubaugebiet „Am Lehrfeld“. Die Anträge werden bearbeitet und baldmöglichst zur Beratung gestellt. Antrag Seniorenbeitrat Geschwindigkeitsmessgeräte Die Stadtverwaltung erhielt einen Antrag des Seniorenbeirates Heilsbronn zur weiteren Anschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet. Die Anträge werden bearbeitet und baldmöglichst zur Beratung gestellt. Herr Christ führt zu dem Antrag ergänzend aus, dass die Stadtverwaltung seit Januar über zwei mobile Geschwindigkeitsmessgeräte verfügt. Corona-Regelungen in den städt. Kindertagesstätten; Aktueller Stand Über die nach dem Newsletter des Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales getroffenen Regelungen zum Vorgehen bei hohem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen – Quarantäneregelungen wird informiert. KiTa-Neubau Bauhofstraße; Auftragsvergaben für die Gewerke "Vorhänge", "mobile Trennwand", "Decken & Sitzfenster", "Malerarbeiten", "Innentüren" Am 02.02.2022 erfolgte die Angebotseröffnung zu Bauleistungen der neuen Kindertagesstätte für die Gewerke Vorhänge, mobile Trennwand, Bauschreiner Decken + Sitzfenster, Malerarbeiten und Innentüren. Der Stadtrat beschließt die Gewerke entsprechend zu vergeben: Der Auftrag für die Vorhänge für den Neubau der Kindertagesstätte in der Bauhofstraße wird an die F. Gerd Häberlein vergeben. Der Auftrag für die mobilen Trennwände für den Neubau der Kindertagesstätte in der Bauhofstraße wird an die Fa. Abopart vergeben. Der Auftrag für das Gewerk „Bauschreiner Decken & Sitzfenster“ für den Neubau der Kindertagesstätte in der Bauhofstraße wird an die Fa. Schreinerei Thomas Reuter vergeben. Der Auftrag für die Malerarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte in der Bauhofstraße wird an die Fa. Maler Stark vergeben. Der Auftrag für die Innentüren für den Neubau der Kindertagesstätte in der Bauhofstraße wird an die Fa. Schlesinger Meisterbetrieb vergeben. Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Heilsbronn; Auftragsvergabe der Honorarleistungen zur Erarbeitung eines Feuerwehrbedarfsplanes Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 beschlossen, einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen und zudem die Verwaltung beauftragt, geeignete Angebote einzuholen. Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes an die Fa. IBG aus Weiterndorf zu vergeben.

Bebauungsplan Nr. B 50 "Am Sonnenfeld-Erweiterung Ost"; Vergabe der Planungsleistungen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 50 „Am Sonnenfeld – Erweiterung Ost“ beschlossen. Nun liegt das Honorarangebot des IB Christofori und Partner vom 27.01.2022 für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. B 50 "Am Sonnenfeld - Erweiterung Ost" vor. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Planungsleistungen entsprechend dem Honorarangebot des IB Christofori und Partner zu vergeben. Informationen aus dem Stadtrat vom 23.02.2022 Bauantrag; Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums, Gemarkung Weiterndorf Die Antragstellerin beantragt die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums -Shuttlegebäude zur Lagerung/ Kommissionierung und Vertrieb von Elektro-Kleinteile - Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums wird erteilt. Nahwärmenetz Bürglein; Beschluss über Beitritt zur Genossenschaft und Vertragsabschluss für zwei städt. Anwesen (Feuerwehrgerätehaus und Grundschule) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2020 verbindlich sein Interesse an einem Anschluss der Grundschule Bürglein an das Nahwärmeprojekt in Bürglein bekundet. Zum Gemeindehaus Bürglein hat der Stadtrat einen kompletten Anschluss beschlossen, sofern die beteiligten Vereine zustimmen, die Versorgung 100%ig gesichert, der Rahmen der Kalkulation eingehalten wird und der Anteil der Stadt an der Gesamtwärmemenge nicht mehr als 40 % beträgt. Am Mittwoch, den 09.02.2022 hat die Stadtverwaltung die Wärmeliefer- und Abnahmeverträge für die Anwesen Friedenseiche 7 (Feuerwehrgerätehaus Bürglein) und die Großhabersdorfer Straße 13 (Grundschule Bürglein) sowie die Beitrittserklärung/Beteiligungserklärung zu der Genossenschaft „Nahwärme Bürglein“ enthalten. Die Beitrittserklärung, die Wärmeliefer- und Abnahmeverträge sowie die Satzung sind diesem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt. Die Verträge entsprechen bis auf die Forderung nach einer Dienstbarkeit im Wesentlichen den üblichen Vertragsmustern bzw. orientieren sich an der einschlägigen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Stadt Heilsbronn tritt der Genossenschaft Nahwärme Bürglein bei und schließt die vorgestellten Wärmeliefer- und Abnahmeverträge für die Objekte Friedenseiche 7 sowie Großhabersdorfer Straße 13 in Bürglein unter dem Vorbehalt ab, das der Anteil der Stadt Heilsbronn an der Gesamtwärmemenge nicht mehr als 40 % beträgt. Bauleitplanung Markt Dietenhofen, Beteiligung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Windenergie Herpersdorf“; Beschluss Der Markt Dietenhofen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Herpersdorf“ NACHRICHTEN AUS DEM STADTRAT sowie die zugehörige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes. Ausgewiesen werden soll ein Sondergebiet für Windenergieanlagen auf einer Fläche von insgesamt ca. 28ha. Bereits bei der letzten Fortschreibung des Regionalplanes (29. Änderung) der Region Westmittelfranken wurde darüber informiert, dass im Bereich des Marktes Dietenhofen weitere Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden sollen. Die durch die Bauleitplanung zu ermöglichenden 2 Windenergieanlagen sollen mit einer Gesamthöhe von 250 m und einer Gesamtleistung von ca. 12 MW (Nennleistung pro Anlage 6 MW) ermöglichst werden. Auf den verbleibenden Flächen sollen die land- und forstwirtschaftliche Nutzung erhalten und gesichert werden. Nach § 2 Abs. 2 BauGB sind Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Aus Sicht der Stadtverwaltung sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Stadtgebiet Heilsbronn ersichtlich. Eine fachliche Beurteilung erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens im Übrigen über die zu beteiligenden Fachbehörden und Organisationen (Träger öffentlicher Belange). In den Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Herpersdorf“ und zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dietenhofen wer-den keine Einwendungen vorgetragen. Lust auf was Neues? Wir suchen für unseren neuen, familiengeführten Metzgermarkt in Heilsbronn am Klosterwald 2 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n • Betriebsleiter (m/w/d) • Kassierer (m/w/d) • Koch (m/w/d) DEINE VORTEILE • Keine Lust mehr auf Schicht bis 20 Uhr? • Nur jeden zweiten Samstag arbeiten, Öffnungszeiten bis 14 Uhr • Vollzeit (173 Std.) /Teilzeit (100/130 Std.) • Neuer, moderner und familiengeführter Betrieb DEIN PROFIL • Freude und Leidenschaft am Verkauf und Umgang mit unseren Kunden und dem Team • Serviceorientiertes Arbeiten • Sinn für Ordnung und Hygiene • Höfliches und gepflegtes Auftreten • Zuverlässigkeit/ Teamfähigkeit/ Flexibilität Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen, gerne per E-Mail, an nachfolgende Adresse oder stellen Sie sich direkt im Markt vor. Julia und Jakob Kupfer · Kupfers Metzgermarkt Am Klosterwald 2 · 91560 Heilsbronn · Tel. +49 (0) 9872/804-106 jakupfer@kupfersmetzgermarkt.de · www.kupfersmetzgermarkt.de April 2022 5

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