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Allersberg - Juli 2018

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AUS DEM RATHAUS

AUS DEM RATHAUS Öffentliche Zahlungsaufforderung Am 15. Juli 2018 werden zur Zahlung fällig: • Wasser- und Kanalgebühren, 2. Abschlag 2018 • Kanalgebühren - Ortsteile 2. Abschlag 2018 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Kasse erfolgen: Sparkasse Mfr.-Süd, Konto 240 101 394, BLZ 764 500 00 IBAN: DE13 7645 0000 0240 1013 94, BIC: BYLADEM1SRS Raiffeisenbank am Rothsee, Konto 6421300, BLZ 764 614 85 IBAN: DE80 7646 1485 0006 4213 00, BIC: GENODEF1HPN Bareinzahlungen sowie Zahlungen mit EC-Karte können in der Marktkasse während der üblichen Kassenstunden geleistet werden und zwar: Montag - Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr Bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Kasse wird gebeten, in jedem Fall die auf dem Steuerbescheid angegebene PK-Nummer und die Steuer-(Abgaben-)Art anzugeben. Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine ersucht. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben, bzw. muss bei weiterem Verzug die Zwangsbeitreibung angeordnet werden. Horndasch 1. Bürgermeister Müllabfuhr im Haselweg Ortsteil Göggelsbuch Das Landratsamt Roth und die ausführende Firma Hofmann teilen mit, dass die Müllabfuhr für die Straße Haselweg in Göggelsbuch neu geordnet werden muss. Grund hierfür ist, dass die Wendehämmer für die Fahrzeuge nicht ausreichend groß sind. Zukünftig müssen die Müllgefäße, Komposttonnen, die Papiertonnen sowie die gelben Säcke entweder an die Gustav-Schreier-Straße oder an den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Teil des Haselweges aufgestellt werden. Die betroffenen Anlieger wurden bereits mit Handzetteln informiert. Die Änderung gilt ab dem 01.07.2018. Horndasch 1. Bürgermeister Wahlhelfer gesucht. Zur reibungslosen Durchführung von Wahlen sind die Gemeinden auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die in den Wahllokalen mitwirken und deshalb sucht der Markt Allersberg für die Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018 freiwillige Wahlhelfer. Hinweise und Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer • Wahlhelfer üben ein Ehrenamt aus, die Ausführenden bekleiden ein öffentliches Amt auf Zeit und sind somit Amtsträger. Sie werden von der kommunalen Wahlbehörde (= Gemeinde) bestimmt und verpflichtet. • Das Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung, Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige) abgelehnt werden kann. • Ein Wahlvorstand, der in einem Wahllokal tätig ist, setzt sich zusammen aus einem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer und dessen Stellvertreter und zwei bis fünf Beisitzern. • Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Zeitliche Inanspruchnahme • Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in aller Regel um 7.30 Uhr im Wahllokal, um die Wahlhandlung vorzubereiten • Bei den allgemeinen Wahlvorständen wird in der Regel bis 18.00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich. • An der Auszählung nehmen dann wieder alle teil (nach 18.00 Uhr). Das Ende der Auszählung ist von Wahl zu Wahl unterschiedlich. • Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18.00 Uhr beginnt. Aufgaben während der Wahlhandlung • Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen • Prüfung der Wahlberechtigung der Wähler • Austeilung der Stimmzettel • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen • Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers Aufgaben des Briefwahlvorstandes vor der Auszählung • Öffnen der Wahlbriefe • Prüfung und Zählung der Wahlscheine • Sammlung der Stimmzettelumschläge in die Wahlurnen Aufgaben nach der Schließung der Wahllokale • Öffnen der Stimmzettelumschläge (betrifft nur Briefwahlvorstand) • Feststellung des Wahlergebnisses • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen • Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk 45 Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit am Wahlsonntag eine entsprechende Aufwandsentschädigung. Diese beträgt 40,00 € für jeden Wahlhelfer, dessen Arbeitgeber für die Ausübung des Ehrenamtes einen Tag Freizeitausgleich gewährt. Alle anderen Helfer (u. a. Rentner, Studenten, Schüler, Selbstständige etc.) erhalten eine Aufwandsentschädigung von 70,00 €. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse daran haben, dieses Ehrenamt auszuüben, sich im Rathaus bei Frau Meier, Tel. Nr. 09176/50916 oder E-Mail: jasmin.meier@allersberg.de zu melden oder auf der Homepage www.allersberg.de das Formular „Wahlhelfer“ auszufüllen und Frau Meier zukommen zu lassen. Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit. 16 MARKT ALLERSBERG • JULI 2018 ALL_2018-07.indd 16 27.06.2018 11:59:59

AUS DEM RATHAUS BERICHTIGUNG Leider wurden in der Juni Ausgabe die Namen vertauscht. Hierzu bitten wir um Entschuldigung. Seifert Medien Verabschiedungen Beim Markt wurde Frau Margit Sturm verabschiedet. Frau Sturm war seit 1985 beim Markt Allersberg beschäftigt und seit 32 Jahren im Bau- und Umweltamt als Teilzeitkraft tätig. Herr 1. Bürgermeister Horndasch dankte Frau Sturm für die lange Zeit im Dienste des Marktes Allersberg. Ebenso schied Frau Renate Mayer aus dem Dienst des Marktes aus. Frau Mayer war seit 2002 in der Finanzverwaltung ebenso als Teilzeitkraft tätig. Auch hier überbrachte Herr 1. Bürgermeister Horndasch den Dank für ihre Tätigkeit und die besten Wünsche für den neuen Lebensabschnitt. Beseitigung von störenden Ästen und Zweigen an öffentlichen Straßen und Wegen Gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sind alle Grundstückseigentümer bebauter und nicht bebauter Grundstücke, welche an öffentliche Straßen, Wege und Plätze angrenzen, verpflichtet, das Lichtraumprofil der Straßen, Wege und Gehwege freizuhalten. Der Rückschnitt hat so zu erfolgen, dass bei Gehwegen der Luftraum in einer Höhe von mindestens 3 m und bei Straßen und Wegen von mindestens 4 m frei ist. Im Bereich von Straßenlaternen ist das gesamte Lichtraumprofil freizuhalten, damit der öffentliche Raum uneingeschränkt zur Ausleuchtung kommen kann. Der Markt Allersberg fordert alle Grundstückseigentümer/innen und Grundstücksbesitzer/innen auf, ihre privaten Sträucher, Hecken etc. zum Straßenraum hin zurückzuschneiden, damit diese nicht in die Gehwege, Straßen etc. hineinragen. Gemäß der Verordnung des Markt Allersberg zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind auch u. a. die Gehwege von Gras und Unkraut zu befreien. Diese Verordnung können Sie auch im Internet unter www.allersberg.de/rathaus/ortsrecht/ inhalt einsehen. Bitte tragen auch Sie Ihren Beitrag zur Verschönerung des Ortsbildes und zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Horndasch , 1. Bürgermeister Frau Sturm und 1. Bürgermeister Horndasch Frau Mayer und 1. Bürgermeister Horndasch WER LEGT SICH SONST FÜR SIE MIT VIER ELEMENTEN INS ZEUG? 92342 Freystadt | T: 09179. 9494-0 | www.gruber-mde.de MDE-Gruber-AZ_90x60_Elemente-201401010.indd 1 10.01.14 13:30 JULI 2018 • MARKT ALLERSBERG 17 ALL_2018-07.indd 17 27.06.2018 12:00:02

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