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Allersberg - April 2018

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Verpflichtung neuer

Verpflichtung neuer Feldgeschworener Am 08.03.2018 wurden durch 1. Bürgermeister Horndasch zwei neue Feldgeschworene vereidigt. Künftig werden Herr Konrad Heim und Herr Gerhard Rupp die Feldgeschworenen der Gemarkung Altenfelden unterstützen. Die Ernennungen wurden durchgeführt, da die Feldgeschworenen der Gemarkung Altenfelden nach dem plötzlichen Tod des langjährigen Obmanns Herrn Richard Sturm dringend Verstärkung benötigten. Der Markt Allersberg wünscht den neuen Feldgeschworenen viel Erfolg bei der Ausübung ihrer neuen Aufgabe. Horndasch 1. Bürgermeister Die Vereidigung der Feldgeschworenen. Räum- und Streupflicht im Winter auch für die Straßen, bei denen kein Gehweg vorhanden ist! Der Markt Allersberg weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung über die Reinigung, Reinhaltung und Sicherung der Gehbahnen im Winter alle Anlieger verpflichtet sind, die Gehbahnen von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) oder Streusalz zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein Streifen von 1,00 m Breite, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus, für den Fußgängerverkehr entsprechend von Schnee und Eis zu befreien und freizuhalten. Diese Sicherungsmaßnahmen sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Zur Straßenfläche gehören auch zwischen dem Grundstück und der Straße liegende Trenn-, Seiten- und auch Grünstreifen. Das bedeutet, dass von den Grundstückseigentümern oder deren Beauftragten auch die Straßen und Gehwege von Schnee und Eis zu befreien sind, deren Grundstücke nicht unmittelbar anliegen, sondern ein gemeindlicher Grünstreifen dazwischen liegt. Es ist nicht zulässig, den geräumten Schnee aus den Gärten und Einfahrten auf die Fahrbahn zu räumen. Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte sind freizuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wie oben genannt, die Räum- und Streupflicht auch die Grundstücke betrifft, bei denen kein Gehweg oder Gehsteig vorhanden ist! Horndasch 1. Bürgermeister Grundreinigung der Straßen Soweit es die Witterung zulässt, wird die Grundreinigung der Straßen am Montag und Dienstag, den 16.04. und 17.04.2018, für Allersberg, Ebenried (Siedlung) und Göggelsbuch (Gustav-Schreier-Straße und Haselweg) durchgeführt, wobei in Allersberg mit der Grundreinigung begonnen wird. Hierbei werden die Straßenzüge in ihrer gesamten Breite gekehrt, um die Rückstände des Winterdienstes, Blätter und Dreck etc. zu beseitigen. Um möglichst effektiv arbeiten und viel Straßenfläche kehren zu können, wird gebeten die Fahrzeuge an diesen Tagen möglichst nicht auf der Straße, sondern auf den Grundstücken abzustellen. Die Grundstückseigentümer und Mieter werden aufgefordert, die Gehwege zu kehren. Bei Regen oder Schneefall kann die Grundreinigung nicht durchgeführt werden, wird dann aber nur tageweise verschoben. Horndasch 1. Bürgermeister Standesamtliche Nachrichten Markt Allersberg März 2018 Geburten • Lilith Wilks Frank und Monique Wilks, Allersberg, Josef-Bauer-Straße 12 a • Emre Usta Erdinc und Öznur Usta, Allersberg, Am Wachtgraben 6 • Johanna Meier Josef und Julia Meier, Allersberg, Göggelsbucher Hauptstraße 19 Sterbefälle • Anna Merkl, Allersberg, Balthasar-Neumann-Straße 5 • Gerhard Meyer, Allersberg, Finkenstraße 6 a • Stilla Herzog, Allersberg, Göggelsbucher Hauptstraße 3 Thannstraße 7 90584 Allersberg Tel. 0 91 76 -99 89 46 Mobil 0162 -700 3726 12 Wir planen und installieren Ihre Photovoltaikanlage Ausführung aller Elektroarbeiten MARKT ALLERSBERG • APRIL 2018 • NEUBAU • ALTBAUSANIERUNG • INDUSTRIE- INSTALLATION Der Handwerksmeister für Ihre Blecharbeiten Dachentwässerung Metalldächer Blechverkleidung Holger Wissinger • 90584 Allersberg • Ebenried 90A • Tel.: 0151 / 17 47 92 16 • Email: holger.wissinger@gmx.de 2017 / Die kleine Markthalle Felix Kraus

Aus der Allersberger Geschichte, Folge 3 Chronik von Allersberg und seinen Ortsteilen in Zeittafeln 1278: Der Pfarrer von Allersberg beansprucht die Pfarrrechte über die Kapelle in Pyrbaum. Er wird aber abgewiesen, weil diese Kapelle die Eigenkirche des Albert Rindsmaul ist. 1285: Altenfelden wird erstmals urkundlich erwähnt, als Ulrich von Sulzbürg Leute und Güter zu „Altenvelden“, die er von der Eichstätter Kirche zu Lehen hat, dieser als „Seelgerät“ zu freiem Besitz vermacht. Es werden also Eichstätter Lehen in Altenfelden genannt. In einer weiteren Urkunde geht es um eine Zehent-Auseinandersetzung zwischen dem Bischof von Eichstätt und den Herren von Wolfstein. Diese Urkunde stammt aus dem Jahr 1360. 1298: Die Pfarrei Allersberg wird der „mensa episcopalis“ inkorporiert. „Conrad von Parsberg, Archidiacon eccl. Eystett et Pastor Allerspergensis“ ist Pfarrer von Allersberg. Im Auftrag des Bischofs Reimboto von Eichstätt ordnet der Archidiakon Cunrad von Parsberg die Pfarrei der Allersberger Allerheiligenkirche – außerhalb des Ortes gelegen – und gliedert auch die im Auftrag des Bischofs erbaute Willibaldskirche von Eckersmühlen als Filialkirche dorthin ein. Vermutlich durch eine Synode wurde Conrad (auch „Chunrat“ geschrieben) von Parsberg beauftragt, „wegen der gewesenen maßlosen Erpressungen der Vögte – und wegen weiterer Ursachen, die Einkünfte um Allersberg neu zu ordnen.“ Weiter heißt es: „Die Einkünfte für Eichstätt waren wegen der nun geringen Zahl der Güter und Besitzungen sehr geschwächt.“ Es seien verschiedene Einkünfte und Zehenten von Kapellen um Allersberg eingezogen, unbeschadet der Einkünfte des ständigen Vikars. 1302 bis 1322: Edle von Ebenried werden urkundlich genannt. 1304, 14.04.: Dompropst Arnold, Domdekan Egwinus und das ganze Domkapitel von Eichstätt überlassen zwei Teile vom Neugereuth-Zehnten („duas partes decimarum novalium“) in der Pfarrei St. Marien in Ebenried dem Heinrich von Geyersreuth und seinem gleichnamigen Sohn gegen einen jährlichen Zins. Es handelt sich dabei um einen Zehnten, den Bischof Reinboto (1279 - 1297) dem Domkapitel vermutlich am 29. Oktober 1295 geschenkt hat. 1311: Als Zeuge tritt „Phaff Ulrich der Lukke Pharrer zu Alrsperch“ (Allersberg) in einer Schenkung des Albrecht Frickenhoven an das Kloster Seligenporten auf. 1312: Eismannsdorf, ein heutiger Ortsteil von Allersberg, wird erstmals urkundlich genannt: „Hartwich von Sinnebach“ (Simbach, nördlich von Berching) vergleicht sich mit dem Bischof Philipp von Eichstätt über die Lehen des „Ulrich von Eysenbrehtzdorf“ (Eismannsdorf). 1314, 03.02.: „Lamprehtdorf“ (Lampersdorf, heute Ortsteil von Allersberg) wird urkundlich genannt: „Alheit von dem Stein“ (Adelheid von Hilpoltstein) schenkt dem Kloster Seligenporten eine „Hofstatt und Riut zu Lamprehtsdorf“. Das Kloster Seligenporten erhält also Besitz in Lampersdorf. Ob es sich hierbei wirklich um die Ersterwähnung von Lampersdorf handelt, ist umstritten. Alheit von dem Stein, die Witwe des Heinrich von Stein, schenkt mit Bewilligung ihrer Kinder Heinrich, Engelhardt und Chunrat für den Fall ihres Todes „eine Hofstatt und Riut zu Lamprehtsdorf“ dem Kloster Seligenporten. Der Text liegt nur lateinisch vor: „molendinum in Lant‘storf apud castrum (…) lapis“ (am Rand: „molendinum apud lapidem“). Das Kürzel in Lant‘storf ist ein Auslassungszeichen für „er“, der Ort heißt also Lantersdorf. Sollte es sich hier tatsächlich um Lampersdorf handeln, müsste 1282 mindestens „Lamprehtsdorf“ beziehungsweise die noch ältere Schreibweise „Lantprehtstorf“ geschrieben sein. Alheit von dem Stein, Heinrich von Steins Witwe zu Sultbürg, schenkt dem Kloster (Seligenporten) mit Bewilligung ihrer Söhne Heinrich, Engelhardt und Chunrad auf den Fall ihres Todes eine Hube zu „Häuwerch“ (Heuberg), die Mühle zu Altenhofen und eine Hofstatt und Ruit (Reut) zu Lamprechtsdorf mit der Bedingung, dass ihrer Jungfrau Elssbet von Eselsdorf auf Lebenszeit ein Pfund Heller verreicht werde. Zeugen: Hilprant von Stein, ihrer Schwester Sohn, Elsbet von Puttendorf, der Techent zu dem Stein u.a.“ – „Hilprant“ der als erster Zeuge genannt wird, ist Hilpolt II. von Stein. 1322: Lampersdorf, heute ein Ortsteil von Allersberg, wird im Zusammenhang eines Besitzübergangs von „Hiltpold von den Stain“ an das Kloster Seligenporten erwähnt. 1322: Urkundlich ist von einem „Leutold der Eysenbrehtzdorffer“ (Leupold der Eismannsdorfer, heutiger Ortsteil von Allersberg) die Rede. 1323, 12.12.: Zu den ältesten Wolfsteinischen Herrschaften wird auch Allersberg gezählt. Sie hatten es pfandweise vom Eichstätter Bischof. König Ludwig IV. „der Baier“ (er ist Kaiser ab 1338) erlaubt den Brüdern Leupold und Albrecht von Wolfstein, das Dorf „Alersperg“ mit Mauern, Türmen und Gräben zu umgeben, „so wie sie es wollen“ und zu befestigen, ferner die peinliche Gerichtsbarkeit, das Marktrecht, das Geleit und das Jagdrecht. Er gewährt Allersberg alle Rechte, welche die Stadt Neumarkt hat. Für ihre Tapferkeit erhalten die Wolfsteiner Brüder das Recht, das Wappen mit drei Türmen und zwei Löwen zu führen. Das Wolfsteinische Schloss wird im nördlichen Teil Allersbergs errichtet und ist rundherum von einem Weiher umgeben. Bereits Anfang des 16. Jahrhunderts zur Ruine geworden, wird es zu Beginn des 18. Jahrhunderts abgebrochen. An der Stelle des früheren Schlosses steht heute das Forstamtsgebäude. 1327, 16.02.: Bisher galt das Jahr 1364 mit „Jekelspuch“ beziehungsweise „Jekelsbuch“ als früheste Nennung des Ortes Göggelsbuch. Der Ort erscheint aber erstmals bereits in einer Urkunde vom 16. Februar 1327, wie der Ortsnamenforscher Werner Pfitzinger herausgefunden hat: „Leupolt und sein Bruder Albrecht von dem Wolfstein verkaufen dem ehrbaren Heinrich dem Grontherren, Bürger zu Noremberch, zwei Güter zu Geckelspuch, auf denen der Vogelsanch und der Kunel sitzen.“ Robert Unterburger vor 1300: Die Allerheiligenkirche von Allersberg bekommt von Bischof Reimboto von Eichstätt das Betreuungsgebiet bis Eckersmühlen. Das neue Willibaldskirchlein zu „Öckersmül“ wird der Allersberger Allersheiligenkirche, „außerhalb des Ortes gelegen“, als Filialkirche angegliedert. Dagegen bezieht sich der am 12. März 1282 erfolgte „Verkauf einer Mühle zu Lampersdorf bei (Hilpolt - ) Stein an Herrn Walther Phferinaer zu Lehen wahrscheinlich nicht auf unser Lampersdorf, vermutet der Ortsnamenforscher Werner Pfintzing. APRIL 2018 • MARKT ALLERSBERG 13

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