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Allersberg - April 2018

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Wertgrenze den Betrag

Wertgrenze den Betrag von 500.000 Euro überschreitet und nicht im Wirtschaftsplan enthalten ist. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplans, die den Betrag von 100.000 Euro übersteigen. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben, die den Erfolgsplan um mehr als 100.000 Euro gefährden. Ernennung und Abberufung Vorstand und dessen Stellvertreter: Der Vorschlag, dass der Verwaltungsrat diesbezüglich den Weisungen des Marktgemeinderates unterliegt, wurde angenommen. Beteiligungen, An- und Verkauf an anderen Unternehmen: Der Vorschlag, dass der Verwaltungsrat diesbezüglich den Weisungen des Marktgemeinderates unterliegt, wurde angenommen. Der Geschäftszweck der Unternehmenssatzung: Auf Anraten der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Roth soll die Satzung um den Abschluss von Werk- und Erschließungsverträgen und die Ausschreibung und Vergabe von Bauaufträgen zu erweitern. Die Satzung tritt mit Erlass in Kraft, das Unternehmen wird damit gegründet sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Mitglieder des Verwaltungsrats bestimmt sein, damit das Unternehmen handlungsfähig ist. Dies wird Gegenstand der nächsten Sitzung sein. Der Entwurf der Satzung (gefertigt Rödl und Partner) wurde vorab an die Räte verschickt und wird in korrigierter Fassung nun neu vorgelegt. Abstimmung: zur Kenntnis genommen 6. Abrechnung Verbindungsweg Uttenhofen-Mörlach: Beschluss über Mehrkosten Erster Bürgermeister Horndasch trägt das Protokoll der öffentlichen Bauauschusssitzung vom 02.08.2017, Top 1 vor, in dem der damalige Bürgermeister Böckeler und Bauamtsleiter Ott über die Fertigstellung des Verbindungsweges Uttenhofen – Mörlach und die Kosten berichtet hatten. Im Ergebnis war damals vorgetragen worden, dass bei Gesamtkosten von 52.215,77 Euro und dem Abzug einer Förderung/eines Zuschusses des Amts für ländliche Entwicklung von 80 % der förderfähigen Kosten und einem Zuschuss durch die Jagdgenossen von 8.000 Euro ein Kostenanteil von 2.443,15 Euro bei der Marktgemeinde verbleiben werde. Inzwischen liegt nun der Prüfbescheid des Amts für ländliche Entwicklung vom 07.02.2018 vor, wonach die eingereichten Gesamtkosten tatsächlich bei 68.942,96 Euro liegen. Ferner sei tatsächlich zwar eine 80 %ige Bezuschussung, aber auch eine Deckelung der 80 %igen Zuschüsse auf den Höchstbetrag von 31.680 Euro (Vertrag mit dem ALE vom 28.10.2015) vereinbart gewesen. Die Feststellung des ALE, wonach ein Teil der Kosten mangels Unterlagen nicht förderfähig sei, blieb aufgrund der Deckelung ohne Auswirkung. Im Ergebnis sind damit von der Marktgemeinde als Bauherrn somit Kosten in Höhe von 29.262,96 Euro zu bezahlen. Der damalige Sachvortrag ist deshalb gegenüber dem Marktgemeinderat richtig zu stellen, die außerplanmäßigen Kosten unterliegen ferner der nachträglichen Genehmigung des Marktgemeinderates. Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Mehrkosten und genehmigt nachträglich die außerplanmäßigen Ausgaben. Abstimmung: angenommen mit 15 zu 3 7. Rücktritt Marktrat Thomas Schröder - Beschlussfassung 1. Bürgermeister Horndasch erklärt, dass Marktrat Schröder bereits in der letzten Sitzung seine Beweggründe, warum er sein Mandat niederlegen möchte, ausführlich erläutert hat. Dabei wurden berufliche und private Gründe genannt, die die Ausübung des Amtes in dem Arbeitsumfang, wie es aktuell notwendig wäre, nicht möglich machen. 1. Bürgermeister Horndasch weist darauf hin, dass in der nächsten Sitzung - vorbehaltlich nachfolgenden Beschlusses - Marktrat Schröder offiziell verabschiedet und sein Nachrücker formell vereidigt werden würde. Ferner wäre von der Fraktion der FW ein neuer Vorsitzender und Sprecher zu benennen. Zunächst jedoch hat der Marktgemeinderat über die Annahme des Rücktritts zu entscheiden: Beschluss: Dem Antrag von Marktrat Thomas Schröder auf Niederlegung seines Mandats nach Art.19 Gemeindeordnung wird stattgegeben. Abstimmung: angenommen mit 14 zu 4 8. Verschiedenes und Anfragen a) Autobahnbrücke Göggelsbuch 1. Bürgermeister Horndasch erklärt, dass der Kreisausschuss zum Thema Brücke Göggelsbuch die gleiche Meinung vertritt wie der Markt Allersberg und es damit nur zu einer geringfügigen Verbreiterung kommen wird. b) Kinder-und Jugendbüro 1. Bürgermeister Horndasch gibt bekannt, dass Frau Anne Seemüller gekündigt hat und die Neubesetzung der Stelle bereits ausgeschrieben wurde. c) Änderungen bei Marktrat Penkert wegen Krankheit Marktrat Penkert bringt vor, dass er wegen seiner Krankheit ab sofort als Fraktionssprecher zurücktritt, seine Nachfolgerin ist Markträtin Gabriele Sossau. Marktrat Bernd Schneider wird ihn im Bauausschuss ablösen, für den er nicht mehr zur Verfügung stehen kann. d) Beteiligung der Nachbargemeinden in Bebauungsplanverfahren als Träger öffentlicher Belange: Stadt Hilpoltstein: 1. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 8-3, Gewerbegebiet „Kränzleinsberg – Erweiterung: Für den Markt Allersberg gibt es keine Beeinträchtigung der Belange. Dies dient der Kenntnisnahme. e) Haushalt 2018 Marktrat Gmelch bringt vor, dass er den geänderten Entwurf des Haushaltsplans mit der Sitzungsladung bekommen hat. Er ist der Meinung, dass drei Tage zur Vorbereitung für ein Ausschussmitglied zu wenig sind. Er wäre für eine Verlegung der Hauptausschusssitzung. Erster Bürgermeister Horndasch erklärt hierzu, dass die Kritik an der späten Versendung dem Grundsatz nach völlig berechtigt ist, der Grund für die späte Versendung aber die nicht vorhersehbare Erkrankung der Kämmerin Müller in der letzten Woche war. Wenn die Kämmerin zur Hauptausschusssitzung nicht zur Verfügung stehe, wird diese Sitzung verschoben werden. 2. Bürgermeister Schönfeld bringt vor, dass der Haushalt im nichtöffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung beraten werden solle. 95 % der Kommunen würden den Haushalt in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Der Bürgermeister werde den Haushalt nicht durchbringen, wenn in öffentlicher Sitzung beraten werde. 1. Bürgermeister Horndasch erklärt, dass er mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt gesprochen hat. Die Rechtsaufsicht bestätigt den Grundsatz der Öffentlichkeit. Er werde deshalb nicht gegen die Geschäftsordnung/Gemeindeordnung verstoßen. Er stehe aber – wie auch bereits angeboten – jederzeit für Arbeitstreffen oder Gespräche zur Verfügung, wenn dies gewünscht werde. 10 MARKT ALLERSBERG • APRIL 2018

Bekanntmachung Hundesteuer 2018 Die Hundesteuer 2018 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen am 15. Mai 2018 fällig. Es erfolgt keine jährliche Bescheidzustellung! Soweit keine Abbuchungsaufträge erteilt wurden, ist die Hundesteuer auf eines der Konten des Marktes zu überweisen oder in bar bei der Marktkasse einzuzahlen. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden. Die Hundesteuer 2018 beträgt gem. § 5 Abs.1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer • für den ersten Hund 60,-- € • für den zweiten Hund 80,-- € • für jeden weiteren Hund 100,-- € • für jeden Kampfhund (Kategorie 2) 420,-- € Für Hunde, die in Einöden (als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist) gehalten werden und für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd gehalten werden, sofern die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung mit Erfolg abgelegt haben, beträgt die Hundesteuer gem. § 6 der Satzung • für den ersten Hund 30,-- € • für den zweiten Hund 40,-- € Die Vergünstigung kann nur jeweils für einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Neuzugänge und Veränderungen in der Hundehaltung bei der Marktverwaltung zu melden sind. Abgabepflichtige, die einen nicht angemeldeten Hund halten und keine Hundesteuer entrichten, können mit einem Zuschlag zur hinterzogenen Steuer in Höhe des zweifachen Betrages der hinterzogenen Steuer zusätzlich belegt werden! Markt Allersberg Horndasch 1. Bürgermeister Verabschiedung von Frau Anne Seemüller Nach genau zwei Jahren im Kinder- und Jugendbüro wurde Frau Anne Seemüller im März verabschiedet. Sie wird zukünftig in Ihrer Heimatstadt Nürnberg eine neue Herausforderung in der Jugendhilfe übernehmen. „Anne war stets voll engagiert in der Allersberger Kinder- und Jugendarbeit“, so 1. Bürgermeister Daniel Horndasch und blickte auf die vergangen zwei Jahre zurück. Mit den Kindern- und Jugendlichen gab es natürlich eine extra Verabschiedungsparty. 1. Bürgermeister Daniel Horndasch wünschte im Namen des Marktes Allersberg Anne Seemüller auf Ihrem weiteren Weg alles Gute! VIELFALT IST UNSERE STÄRKE. BERATUNG KONZEPTION CI/CD MARKETING GESTALTUNG PRINTMEDIEN INTERNET DRUCK FOTOGRAFIE AUSSENWERBUNG INNENWERBUNG LICHTWERBUNG UVM. Gewerbe- 2018 Allersberg WWW.SOLEMEDIA.DE INFO@SOLEMEDIA.DE 09179 963 85 70 FREYSTADT/EBENRIED 9./10. JUNI WIR SIND DABEI! APRIL 2018 • MARKT ALLERSBERG 11

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